
Anmietung von Schulsportanlagen München
Vereine, soziale Einrichtungen, private Gruppen und kommerzielle Anbieter können für sportliche Zwecke Sporthallen, Schwimmbäder und Freisportanlagen mieten.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenCorona-Hinweis: Die Nutzung von Sportstätten ist aufgrund der Corona-Pandemie nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Fußball ist in sämtlichen Sporthallen nur bis zu einem Alter von 13 Jahren zugelassen.
Futsal ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:- Ligaspielbetrieb
- Ganzjahresbelegung
Anträge mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Belegungszeiten vor 20 Uhr werden vorrangig an Kinder-/Jugendgruppen vergeben.VoraussetzungenSporthallen
- Sportgruppen mit regelmäßiger Teilnehmerzahl von mindestens zehn Personen bei Ballsportarten und 15 Personen für sonstige Sportarten
-
Doppel- und Dreifachhallen nur für Sportvereine im Ligaspielbetrieb für folgende Sportarten:
- Basketball
- Volleyball
- Badminton
- Handball
- Futsal
- Hockey
Freisportanlagen
Nutzung nur in der Sommersaison (Osterferien bis Herbstferien)
Schwimmbäder
Nutzung nur von Sportvereinen und SchwimmschulenBenötigte UnterlagenNur Erstbeleger
Privatsportgruppen:
Personalausweis der verantwortlichen PersonVereine:
- Vereinssatzung
- Vereinsregisterauszug
- ggf. Mitgliedsnachweis Dach- bzw. Fachverband (Sportvereine)
- Freistellungsbescheid Finanzamt
Firmen:
HandelsregisterauszugBesonderheitenBelegungen unter der Woche vor 17 Uhr an Grundschulen und vor 18 Uhr an allen weiterführenden Schulen müssen mit den Schulleitungen abgestimmt werden.
Die erste Belegung eines Vereins oder einer Gruppe muss durch die Technische Hausverwaltung oder einen Hallenwart betreut werden. Eine Erstbelegung kann bei zu Schulen gehörigen Hallen somit nicht am Wochenende oder am Freitagnachmittag (außerhalb der Dienstzeit der technischen Hausverwaltung) stattfinden. -
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Nutzungsentgelte für Schulsportanlagen Antrag auf regelmäßige Sportanlagen-Überlassung (periodisch) Antrag auf einmalige Sportanlagen-Überlassung (terminlich) -
Im Dienstleistungsfinder
Sportanlagen in München suchen
-
-
Dauer & Gebühren
GebührenrahmenSiehe unter Formulare/Informationen: Nutzungsentgelte für Schulsportanlagen
Zahlungsarten- Überweisung (auf Rechnung)
-
Allgemeine Informationen
Das Referat für Bildung und Sport bietet Vereinen, sozialen Einrichtungen, privat organisierten Gruppen und kommerziellen Anbietern die Möglichkeit städtische Schulsportanlagen anzumieten.
Eine Vermietung erfolgt grundsätzlich nur für sportliche Zwecke.
Schulsportanlagen können für die Dauer einer Saison, für ein Schuljahr oder für einzelne Termine angemietet werden. Ferienbelegungen müssen für jede Ferien separat beantragt werden. In den Weihnachtsferien stehen nur ausgewählte Sportanlagen für den Leistungssport zur Verfügung.
Arten von Sportanlagen-
Sporthallen
- Konditionsräume
- Kleinsporthallen (bis 200 Quadratmeter)
- Einfachhallen (201 bis 405 Quadratmeter)
- Doppelhallen (406 bis 810 Quadratmeter)
- Dreifachhallen (811 bis 1215 Quadratmeter)
- Schulschwimmbäder
- Freisportanlagen
Montag bis Freitag: nach Ende des Schulsports bis 22 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag, Ferien: 8 bis 22 Uhr
Öffnungszeiten der Sportanlagen mit besonderem Format (Doppel- und Dreifachhallen, Schulschwimmbäder)
Montag bis Freitag: nach Ende des Schulsports bis 23 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag, Ferien: 7 bis 23 Uhr -
Sporthallen