
Förderprogramm E-Taxis: Referat für Klima- und Umweltschutz, SG E-Mobilität München
Die Stadt München fördert den Betrieb von elektrisch betriebenen Taxis.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten- Gefördert werden E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 PbefG (Personenbeförderungsgesetz), die rein batterieelektrisch betrieben werden, sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.
- Die Höhe der Förderung beträgt 0,20 € pro gefahrenem und durch ein Fiskaltaxameter aufgezeichneten E-Besetztkilometer, begrenzt auf maximal 40% der Anschaffungskosten des E-Taxis.
- Die Förderung wird quartalsweise durch die Landeshauptstadt München ausgereicht.
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Die Förderhöhe orientiert sich an den gefahrenen E-Besetztkilometern und wird aus den Daten des Fiskaltaxameters abgeleitet.
Voraussetzungen- Taxiunternehmen mit Genehmigung nach § 47 PbefG mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet München.
- 36 Monate Haltefrist für geförderte E-Taxis
- Eingebautes Fiskaltaxameter, das die Fahrdaten nach dem INSIKA Verfahren aufzeichnet.
Benötigte Unterlagen- Ausgefüllter Antrag
- Angebot des Fördertatbestands (Fahrzeug) oder Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung
- Genehmigungsurkunde zur Ausführung des Verkehrs mit Taxen gemäß § 47 PBefG
Besonderheiten- Es werden nur Neufahrzeuge gefördert, deren Erstzulassung nach dem 01.01.2017 erfolgte.
- Die Förderung ist durch eine Beklebung des E-Taxis, welche durch das Referat für Gesundheit und Umwelt vorgegeben wird, ersichtlich zu machen.
- Jeder E-Besetztkilometer des E-Taxis kann nur einmal von der LH München gefördert werden.
- Wenn die Fördermittel verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Förderrichtlinie Merkblatt zum Förderverfahren Förderantrag
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeitbeträgt ca. 1 Woche bis zum Erhalt der Eingangsbestätigung
GebührenrahmenEs fallen keine Gebühren an.
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Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenWo erhalte ich den Förderantrag und wer hilft weiter?
Den Förderantrag finden Sie oben unter „Formulare und Links“.
Was wird gefördert?
E-Taxis mit Genehmigung nach 47 PbefG, die rein batterieelektrisch betrieben werden oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Nicht gefördert werden Fahrzeuge mit Range-Extender.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Taxiunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in München
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Als eingegangen gelten sie, sobald alle zur Antragstellung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Wie hoch sind die Förderbeträge?
0,20 € pro gefahrenem E-Besetztkilometer (definiert als alle durch ein E-Taxi gefahrenen Kilometer, die während des Fahrgasttransports zurückgelegt worden sind), maximal jedoch 40% der Nettoanschaffungskosten des E-Taxis.
Gibt es weitere Voraussetzungen für die Förderung?
Das E-Taxi muss über ein eingebautes Fiskaltaxameter verfügen.
Wann beginnt der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum der Eingangsbestätigung bzw. mit der Zulassung des Fahrzeugs als Taxi und beträgt 3 Jahre.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Die Förderung wird quartalsweise ausgereicht und aus den Daten des Fiskaltaxameters abgeleitet. Zusätzlich muss der Auszug aus der Genehmigungsurkunde quartalsweise vorgelegt werden.Rechtliche GrundlagenDas Förderprogramm Elektromobilität ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG E-Mobilität
Bayerstraße 28a
80335 München
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG E-Mobilität
Bayerstr. 28a
80335 München
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