
Bildungsprämie und Finanzierung einer Aus- und Weiterbildung: Referat für Bildung und Sport, Pädagogisches Institut - Zentrum München
Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten einer Aus- und Weiterbildung und Ausstellung der Bildungsprämie.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Beratung findet telefonisch, per E-Mail oder persönlich statt. Für das Ausstellen der Bildungsprämie muss ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden.
VoraussetzungenUnter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Weiterbildung durch die Bildungsprämie finanziell gefördert werden.
- Sie planen, sich beruflich weiterzubilden?
- Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig?
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei höchstens 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung)?
- Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert die Bildungsprämie?
- Ihre Weiterbildung hat noch nicht begonnen und Sie haben noch keine Rechnung erhalten?
- Wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei uns die Bildungsprämie beantragen. Mit der Bildungsprämie werden 50% der Veranstaltungskosten erlassen, maximal jedoch ein Betrag von 500 Euro. Detaillierte Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info.
- Zu Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Ausbildung oder Ihr Studium beraten wir Sie ebenfalls.
Benötigte UnterlagenFür die Bildungsprämie müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Jahreseinkommenssteuerbescheid des Vorjahres oder des Vorvorjahres (Höchstgrenze beachten!)
- Nachweis über aktuelle Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche (z.B. Arbeitsvertrag oder aktuelle Gehaltsabrechnung)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Formulare & Links
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Im Internet
Bildungsprämie
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmengebührenfrei
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Allgemeine Informationen
Wir beraten Sie zu Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Aus- und Weiterbildung und stellen Ihnen unter Erfüllung aller Voraussetzungen die Bildungsprämie aus.
Fragen & AntwortenWas ist das „zu versteuernde Jahreseinkommen“?
Das individuelle zu versteuernde Jahreseinkommen wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und ist dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen entspricht nicht dem Nettoeinkommen. Es liegt unterhalb des Bruttoeinkommens und oberhalb des Nettoeinkommens.
Kann ich auch während meines Studiums eine Bildungsprämie erhalten?
Grundsätzlich sind Studierende im Rahmen der Bildungsprämie nicht förderfähig. Wenn Sie allerdings in der Hauptbeschäftigung erwerbstätig sind und berufsbegleitend ein Studium absolvieren, können Sie einen Prämiengutschein erhalten. Ihr sozialversicherungsrechtlicher Status ist dann der einer Erwerbstätigen bzw. des eines Erwerbstätigen.
Kann ich als Schülerin bzw. Schüler oder während einer Ausbildung eine Bildungsprämie erhalten?
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende sind grundsätzlich nicht prämienberechtigt.
Kann ich während eines Referendariats oder Volontariats eine Prämie erhalten?
Referendariat oder Volontariat sind Bestandteil einer Berufsausbildung. Personen in dieser Ausbildung können daher keinen Prämiengutschein erhalten.
Kann ich während meiner Elternzeit die Bildungsprämie beantragen?
Personen in Elternzeit sind grundsätzlich zum Erhalt eines Prämiengutscheins berechtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Bescheinigung über die Elternzeit durch den Arbeitgeber vorliegt und eine Beschäftigung von mindestens durchschnittlich 15 Stunden in der Woche durch die Elternzeit unterbrochen wird.
Kontakt
Referat für Bildung und Sport
Pädagogisches Institut - Zentrum
für Kommunales Bildungsmanagement
Bildungsberatung
Schwanthalerstraße 40
80336 München
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Pädagogisches Institut - Zentrum
für Kommunales Bildungsmanagement
Bildungsberatung
Schwanthalerstrasse 40
80336 München
Persönliche Beratung ist ab 18.5.2020 wieder möglich. Bitte vereinbaren Sie zwingend vorher einen Termin.
Telefonische Beratung:Mo bis Mi: 9-12 Uhr; 13-16 Uhr,
Do: 9-12 Uhr; 13-18 Uhr,
Fr 9-12 Uhr.
Persönliche Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.