
Auskunft/ Beratung bei Verkehrsverstößen in der Probezeit - Fahrerlaubnis auf Probe: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Sie haben ein Verkehrsverstoß begangen und haben einen Führerschein auf Probe? Hier finden Sie alles, was es zu beachten gilt!
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenBei Ihnen wurde:
- eine Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
- eine schriftliche Verwarnung verbunden mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
- eine Entziehung der Fahrerlaubnis
angeordnet.BesonderheitenAllgemeine Informationen
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Fahranfänger unterliegen in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. Wenn der Fahranfänger sich in der Probezeit nicht bewährt, muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf haben, können Sie sich schriftlich an uns wenden.
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
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