
Auskunft und Beratung zu Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.
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Das Wichtigste in Kürze
BesonderheitenAllgemeine Informationen
Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit ein bis drei Punkten bewertet.
Ab einer gewissen Punktzahl muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen.
1. Stufe:
Wer vier bis fünf Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch ein Punkt abgebaut werden.
2. Stufe:
Bei einem Punktestand von sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden; in dieser Stufe kann dadurch allerdings kein Punkt abgebaut werden.
3. Stufe:
Bei acht Punkten oder mehr wird der Führerschein entzogen.
Wenn Sie Fragen zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich an uns wenden.
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
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80686 München
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