Beratung und Information zu Stadttauben

Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.

Beschreibung

Wir informieren zu folgenden Themen:

  • Münchener Taubenfütterungsverbot
  • Tauben von Balkonen und Terrassen fernhalten
  • Balkone, Terrassen und Fensterbretter von Taubenkot reinigen
  • Taubenhäuser in München und ihre Förderung durch die Stadt
  • Gesundheitliche Gefahren durch Stadttauben
  • Ausnahmegenehmigungen zum Fang von Stadttauben

Gebäude-Verwaltungen können auch vor Ort beraten werden.

Anfragen können telefonisch oder schriftlich gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Freiwillige Leistung auf Grund eines Stadtratsbeschlusses

Fragen & Antworten

Wer ist für die Stadttauben zuständig?
Stadttauben sind verwilderte Haustauben und damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „herrenlos“. Die Landeshauptstadt München ist nur in einigen wenigen Fällen zum Handeln befugt oder verpflichtet.

Ist in München das Füttern von Stadttauben verboten?
Ja, Verstöße können mit Bußgeld belegt werden.

Fördert die Landeshauptstadt München die Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern?
Ja, sowohl die Einrichtung als auch die Betreuung von Taubenhäusern kann gefördert werden.
Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Bauzentrum

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Bauzentrum

Konrad-Zuse-Platz 12
81829 München

Fax: +49 89 546366-25

Adresse

Konrad-Zuse-Platz 8
81829 München

Lagehinweis: Eingang zum Gebäude

Öffnungszeiten

  • Mo. 09:00 - 17:00
  • Di. 09:00 - 17:00
  • Mi. 09:00 - 17:00
  • Do. 09:00 - 17:00
  • Fr. geschlossen
    (Karfreitag)
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen
    (Ostern)

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Der Zugang zum Gebäude ist über einen Lift
am Eingang barrierefrei möglich

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

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Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.

Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb

Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.

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Tierkörperbeseitigung

Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.

Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.

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Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.