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Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.

Medizinische Rehabilitation

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Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Patientenverfügung

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Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

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Medikamentenhilfe

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