
Förderung für Ladeinfrastruktur (mehr als 10 Ladepunkte) für Elektrofahrzeuge beantragen: Referat für Klima- und Umweltschutz, SG E-Mobilität München
Sie können eine Förderung zur Errichtung von Ladestationen im Stadtgebiet München mit mehr als 10 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge beantragen. Wenn ein Bezug zum Stadtgebiet gegeben ist, ist auch eine Förderung von Vorhaben in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München möglich.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
- Antragsberechtigt sind nur juristische Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Voraussetzungen- Gefördert wird der Ladeinfrastruktur Aufbau bei mehr als 10 Ladepunkten
- Gefördert werden 40 bis 60 % der im Projektzeitraum abgeschriebenen Investitionskosten
- Ebenfalls gefördert werden 40 bis 60 % der im Projektzeitraum entstandenen Ausgaben, die nicht abgeschrieben werden.
- Die Ladepunkte müssen im Stadtgebiet München errichtet werden oder in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München
- Betrieb der Ladeinfrastruktur mit Ökostrom
- Teilnahme an einer Begleitforschung der TU München (Details siehe „Formulare und Links)
Benötigte Unterlagen- Ausgefüllter Förderantrag aus Easy Online
- Formulare für zusätzliche Erklärungen
- Im Förderantrag genannte Dokumente und Nachweis
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Förderrichtlinie BMWi Förderaufruf des BMWi Produktinformationen Ablaufplan der Antragstellung und Mobilitätsanalyse Merkblatt Ablauf des Förderverfahrens Merkblatt zur KMU-Definition Ausfüllhinweise zum Online Antragsformular Zusätzliche Erklärungen zur Antragstellung Muster Geräteliste -
Im Dienstleistungsfinder
Förderung von kleinen Ladeinfrastrukturvorhaben (max. 10 Ladepunkte) Förderung von Beratungsleistungen -
Im Internet
Antragsformulare für Förderung auf Kostenbasis Antragsformulare für Förderung auf Ausgabenbasis Fragebogen und weitere Informationen zur Mobilitätsanalyse
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeitca. 2 Wochen
Aufgrund der Corona-Krise und hohem Antragsaufkommen kommt es aktuell zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten hierfür um Verständnis. -
Allgemeine Informationen
Die Landeshauptstadt München hat gemeinsam mit ihren Projektpartnern erfolgreich einen Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt
Im Rahmen des Projekts wurde u.a. das Förderprogramm „Laden in München“ erarbeitet, das seit 01.07.2019 umgesetzt wird. Mit dem vorliegenden Förderprogramm „Laden in München“ sollen großvolumige Ladeinfrastrukturprojekte durch die Weitergabe von Bundesmitteln in München gefördert werden.
- Die Förderung wird jährlich durch die Landeshauptstadt München ausgereicht.
- Die Förderhöhe orientiert sich an den abgeschrieben Investitionskosten im vergangenen Jahr
- Details zum Ablauf im Merkblatt bei „Formulare und Links"
- Es sind nur juristische Personen antragsberechtigt.
- Die Ladeinfrastruktur muss während der gesamten Projektlaufzeit in Betrieb sein
- Die Ladeinfrastruktur muss auf öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichem Privatgrund errichtet werden.
- Die Förderung ist eine Weiterleitung von Fördermitteln im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft (Details siehe www.muenchen.de/elektrisiert), es gilt damit die Förderrichtlinie und der Förderaufruf bei „Formulare und Links“ als Grundlage für die Förderung.
Fragen & AntwortenSind juristische Personen, die keine Bilanz führen, also die Investitionskosten nicht abschreiben auch antragsberechtigt?
Ja, diese Antragsteller müssen das Formular „AZA“ auswählen und werden auf Ausgabenbasis gefördert.
Wie lange ist die Projektlaufzeit?
Die individuelle Projektlaufzeit für den Antragsteller gibt der Antragsteller im Antragsformular an. Um eine möglichst hohe Förderung zu erzielen sollte der Antragsteller als individuelles Projektende das Ende des gesamten Förderprogramms wählen. Das Förderprogramm endet am 30.09.2022.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Hohe der Förderquote wird anhand der Angaben des Antragstellers im Antrag bestimmt. Die maximale Förderhöhe betragt 40 %. Für kleinere Unternehmen kann die Förderquote auf 50 bzw. 60 % erhöht werden, siehe hierzu auch das KMU-Merkblatt im Bereich "Formulare und Links". Die Förderquote wird dem Antragsteller im Förderbescheid mitgeteilt.
Welche Förderquote gilt für WEG?
Für WEG gilt die Förderquote 60 %. Gefördert werden alle Ausgaben, die im Projektzeitraum entstehen, da WEG die Investitionen nicht abschreiben. Bitte beachten Sie auch die Berechnungsbeispiele in den Produktinformationen.
Wie wird die Höhe der Förderung bestimmt?
Je nach Größe des Unternehmens beträgt die Förderquote 40 bis 60 %. Die Höhe der Förderung wird anhand der Angaben des Antragstellers im zahlenmäßigen Nachweis bestimmt und im Anschluss ausbezahlt. Siehe Merkblatt im Bereich „Formulare und Links“
Gibt es auch eine Förderung für Vorhaben mit 10 oder weniger Ladepunkten?
Ja, die gibt es. Sie finden den Link zur Förderung unter „Formulare und Links“
Unter welchen Bedingungen ist eine Förderung im Umland in München möglich?
Sofern ein Bezug zum Stadtgebiet München gegeben ist, also ein überwiegender Anteil der Fahrten in das Stadtgebiet München führen, ist eine Förderung von Standorten in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München möglich.Rechtliche GrundlagenDas Förderprogramm "Laden in München" ist eine freiwillige Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG E-Mobilität
Bayerstraße 28a
80335 München
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG E-Mobilität
Bayerstr. 28a
80335 München
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