BAföG – Fachschule, zwei- bis dreijährig

Sie besuchen eine Fachschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie eine Fachschule besuchen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt

  • monatlich 262 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen
  • monatlich 632 Euro, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Fachschule besuchen, die keine Berufsausbildung voraussetzt.
  • Beide Elternteile wohnen im Stadtgebiet München
  • oder
  • Sie wohnen in München
  • und
  • ihre Eltern wohnen in unterschiedlichen Landkreisen oder kreisfreien Städten.


Das Einkommen Ihrer Eltern wird berücksichtigt!

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente müssen sie vorlegen:

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern (falls für Sie zutreffend)
Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangehenden Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangehende Schuljahr ein

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