Zahlungen und Mahnungen

Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.

Beschreibung

Wegen des Steuergeheimnisses und aus Datenschutzgründen dürfen wir einige Anfragen nur per Brief beantworten. Geben Sie daher in E-Mails oder am Telefon immer auch Ihre Postadresse an.

Eine Auskunft per E-Mail ist möglich, wenn Sie uns das Formular Einverständniserklärung zusenden.

Die Stadtkasse zieht ab 1. April von der Herzog-Wilhelm-Straße 11 in die Landsbergerstraße 36 um. Es kann daher zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens und zu Einschränkungen im Parteiverkehr kommen. Die Barkasse zieht noch nicht um.

Bitte beachten Sie unsere detaillierten Infos.

Voraussetzungen

Ihr Anliegen betrifft konkrete Zahlungen an die Stadt oder von der Stadt, zum Beispiel

  • Zahlungsarten und Bankverbindungen,
  • Eingang von geleisteten Zahlungen,
  • Erstattungen von Überzahlungen,
  • Zahlungsaufforderungen und Mahnungen,
  • Säumniszuschläge und Nebenkosten,
  • Zahlungsrückstände und Zahlungserleichterungen.

Benötigte Unterlagen

Bei Fragen zu konkreten Vorgängen benötigen Sie Ihre Kassenkontonummer. Diese finden Sie auf Ihrem Bescheid, Ihrer Zahlungsaufforderung oder Ihrer Mahnung. Wenn Sie uns anrufen, stellen wir Ihnen gegebenenfalls weitere Fragen zu Ihrem Vorgang, um Ihre Identität zu überprüfen.

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