Probleme bei Kfz-Versicherung oder KfZ-Steuer

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Beschreibung

Fehlender Haftpflichtversicherungsschutz
Sollten Sie von uns einen entsprechenden Bescheid erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Versicherung oder mit ihrer Ansprechperson der Kfz-Zulassungsbehörde (siehe Bescheid) in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
 
Nur durch die elektronische Übermittlung einer neuen Versicherungszusage (VBÜ) durch den Versicherer oder durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges können Sie die zwangsweise Außerbetriebsetzung verhindern.
 
Bei Verkauf des Fahrzeuges übersenden Sie uns bitte die Kopie des Kaufvertrages.
 
Rückstände bei der Kfz-Steuer
Sollten Sie von uns einen entsprechenden Bescheid erhalten haben, kann die zwangsweise Außerbetriebsetzung nur durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder durch Bezahlung der ausstehenden Kfz-Steuer beim Hauptzollamt beendet werden.

Voraussetzungen

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen
  • Sie haben Rückstände bei der Kfz-Steuer

Rechtliche Grundlagen

§ 23 FZV, § 14 KraftStG, Pflichtversicherungsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-36036

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

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