
eID-Karte beantragen (EU/EWR) München
Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen, auch wenn Sie noch nicht volljährig sind.
Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.Voraussetzungen- Sie sind älter als 16 Jahre
- Sie sind aus einem EU-Staat oder Norwegen, Island, Liechtenstein
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
Benötigte Unterlagen- nationale Identitätsdokumente im Original (ID-Karte/Personalausweis, Reisepass)
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Vollmacht zur Abholung -
Auf muenchen.de
DSGVO -
Im Internet
Die eID-Karte Die eID-Karte (en)
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa vier bis fünf Wochen
Hinweise zur Abholung
Sie können den Bearbeitungsstand Ihrer eID-Karte online abfragen. Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.
Die Aushändigung kann an Sie persönlich oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich). Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese 16 Jahre alt sind.GebührenrahmenAusstellung der Karte: 37 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Die eID-Karte im Scheckkartenformat ist 10 Jahre gültig. Sie enthält kein Lichtbild und keine Unterschrift. Die eID-Karte enthält einen Datenchip mit den persönlichen Daten sowie der Anschrift. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz gedacht und kann nicht aus Ausweis- oder Reisedokument genutzt werden.
Fragen & AntwortenWelche Möglichkeiten bietet mir die eID-Karte?
Die Online - Ausweisfunktion der eID-Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu digitalen deutschen Verwaltungsleistungen und Sie können sich mit ihr im Internet und an Automaten/Selbstbedienungsterminals identifizieren.
Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und sich entsprechend legitimieren.
Muss bei einem Umzug die neue Adresse auf die eID-Karte?
Ja, bei einem Umzug muss die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert werden. Dazu muss die eID-Karte im Original in einem Bürgerbüro vorgelegt werden.
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Riesenfeldstraße 75
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