Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden

Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

Sie besitzen einen ausländischen Pass ohne Unterschrift? Dann können Sie eine Kopie des Ausweises und eine Kopie des Führerscheins vorlegen. Der Führerschein muss ein Lichtbild und eine Unterschrift enthalten und Sie müssen in München gemeldet sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen:schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)  
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Neufahrzeug: ab 30,00 Euro

Tageszulassung: ab 45,90 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

 Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Fragen & Antworten

  • Elektro-Motorrad: Bei online-Zulassung bitte unbedingt vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle für ein geeignetes Kennzeichen aufnehmen. Auf diese Fahrzeuge passen nur bestimmte Kennzeichen. Um genügend bereitstellen zu können, werden diese nicht für alle Fahrzeuge freigegeben und müssen gesondert beantragt werden. Sie können direkt über das "Kontaktformular Zulassungsstelle" Kontakt aufnehmen.
    Bei Zulassung vor Ort können Sie das gleich vor Ort beantragen.
  • Elektro-PKW: Hier kann es bei besonders langen Kennzeichen-Kombinationen zu Platzproblemen kommen. Hier hilft Ihnen der / die zuständige Sachbearbeiter*in gern weiter.

Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie  wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.

Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

  • Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt wurde, müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierungvorführen.
  • Die Identifizierung kann von jeder deutschen Zulassungsbehörde, von anerkannten Sachverständigen,von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden.
  • Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II  (Fahrzeugbrief) erstellt wurde, benötigen wir ebenfalls einen Kaufvertrag.
  • Wurde bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II von einer anderen Zulassungsbehörde erstellt, kann in einigen Fällen trotzdem eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sein. Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, um zu klären, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

    Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht in den Bürgerbüros).

    Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen" können ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen werden.

    Auf Antrag kann die Erstzulassung auch für die Dauer ausschließlich eines Tages erfolgen. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.

    Landeshauptstadt München

    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II
    Bürgerangelegenheiten
    Kraftfahrzeugzulassungs- und
    Fahrerlaubnisbehörde

    Post

    Landeshauptstadt München
    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II
    Bürgerangelegenheiten
    Kraftfahrzeugzulassungs- und
    Fahrerlaubnisbehörde

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Fax: +49 89 233-36053

    Adresse

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Nur nach Terminvereinbarung

    Barrierefreiheit

    • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
    • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

    Alle Bürgerbüros sind barrierefrei zugänglich.

    Ähnliche Leistungen

    Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

    Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

    Fahrzeug abmelden

    Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

    Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)

    Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.

    Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

    Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

    Fahrzeug wieder anmelden

    Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.

    Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden

    Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden oder eine Tageszulassung zu erhalten, müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

    Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

    Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.