
Fabrikneues Fahrzeug anmelden: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
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Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
- Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen:schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
Besonderheiten- Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
- Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt wurde, müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierung vorführen.
- Die Identifizierung kann von jeder deutschen Zulassungsbehörde, von anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden.
- Wurde bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II von einer anderen Zulassungsbehörde erstellt, kann in einigen Fällen trotzdem eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sein. Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, um zu klären, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
- Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht in den Bürgerbüros).
- Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen" können ausschließlich in der Kfz- Zulassungsbehörde zugelassen werden.
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Formulare & Links
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Online-Services
Wunschkennzeichen reservieren -
Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung -
Formulare und Downloads
SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmenab 26,90 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenBekommt man das Nummernschild gleich bei der Zulassung?
Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.Rechtliche GrundlagenFahrzeugzulassungs-Verordnung
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
Alle Bürgerbüros sind barrierefrei zugänglich.