
Personalausweis beantragen München
Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten-
Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag ohne Zustimmung des/ der Sorgeberechtigten stellen.
- Auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Bitte beachten Sie in diesem Fall den Hinweis.
- Wird erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen. Dies ist auch erforderlich, wenn das aktuelle Aussehen des Kindes vom Passbild im bisherigen Ausweisdokument abweicht.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
VoraussetzungenSie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen. Eine Ausnahme gibt es hier nur für Bundesbürger, die im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen neuen Ausweis brauchen. Die Ausweisbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Benötigte Unterlagen- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.BesonderheitenSie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat. In diesem sind die aufgedruckten Daten und das Passfoto digital abgelegt. Zusätzlich können auf Wunsch die Fingerabdrücke digital gespeichert werden.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie hierfür zusätzlich ein biometrisches Lichtbild mit.
Für besonders beeinträchtigte Personen bietet das Kreisverwaltungsreferat im Ausnahmefall an, den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises in der Wohnung der antragstellenden Person durch eine/n Bediensteten entgegen zu nehmen. Leider kann dieser Service auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie und der bestehenden Kontaktbeschränkungen bis auf weiteres nicht angeboten werden.
Eine telefonische Beratung zu Alternativen erhalten Sie unter den Telefonnummern 089/233-45249 oder 089/233-45250.
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Formulare & Links
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Online-Services
Bearbeitungsstand Ihres Antrags -
Formulare und Downloads
Zustimmungserklärung Informationen zum biometrischen Foto Vollmacht zur Abholung -
Im Dienstleistungsfinder
Informationen in Gebärdensprache -
Auf muenchen.de
Kinderreisepass Reisepass Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Informationen zur Bundesdruckerei Bundesnetzagentur Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik AusweisApp-Portal Sicherheitsportal IT-Sicherheit Ihr Personalausweis - digital einfach und sicher
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa vier bis fünf Wochen
Hinweise zur AbholungSie können den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises online abfragen. Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.
Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich).
Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese 16 Jahre alt sind.Gebührenrahmen- Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Über 24 Jahren: 37 Euro (ab dem 1.1.2021)
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Einschalten/ Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei (ab dem 1.1.2021)
- Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei (ab dem 1.1.2021)
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Gültigkeit der Personalausweise
- Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate
Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.
Fragen & AntwortenWelche Möglichkeiten bietet mir der elektronische Personalausweis?
Mit der Online- Ausweisfunktion können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele Passwörter und Benutzernamen merken.
Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.Muss bei einem Umzug die neue Adresse in den Personalausweis?
Ja, der Personalausweis soll die aktuelle Adresse wiedergeben. Dazu kommt ein amtlicher Adressaufkleber auf die Rückseite des Personalausweises. Beim elektronischen Personalausweis wird die Adresse zusätzlich im Chip aktualisiert. Für die Adressänderung muss dieser im Original in einem der Bürgerbüros vorgelegt werden.
Was passiert mit dem Personalausweis von Verstorbenen?Der Personalausweis wird im Todesfalles automatisch ungültig.
- Bei den alten Personalausweisen (ausgestellt vor November 2010) haben Sie die Möglichkeit diese an die Pass- und Ausweisbehörde zurückzugeben, wo sie entwertet und datenschutzgerecht vernichtet werden. Den entwerteten Ausweis können Sie auf Wunsch behalten.
- Bei den elektronischen Ausweisen (mit integriertem Chip für die Online- Ausweisfunktion) wird aus Sicherheitsgründen die Rückgabe an die Pass- und Ausweisbehörde zum Vernichten empfohlen. Die Rückgabe des entwerteten neuen Personalausweises ist nicht mehr möglich.
Wenn eine Sterbeurkunde ausgestellt wird, erfährt auch die Pass- und Ausweisbehörde vom Todesfall und veranlasst die Sperrung der Online-Ausweisfunktion beim zentralen Sperrlistenbetreiber. Nur wenn der elektronische Identitätsnachweis (eID) des Ausweises gesperrt ist, kann eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden.
Wenn auch die Unterschriftsfunktion aktiviert war, muss die elektronische Signatur (QES) separat gesperrt werden. Dies kann jedoch nicht von der Behörde veranlasst werden. Dazu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem das Signaturzertifikat gekauft wurde.
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