
Reisepass beantragen München
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.
Schon jetzt online erledigen ...
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenFür den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag des anderen Elternteils vorlegt.
VoraussetzungenSie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Einen Reisepass können Sie grundsätzlich nur bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Eine Ausnahme gibt es hier nur für Bundesbürger, die im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen neuen Pass brauchen. Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Benötigte Unterlagen- Aktuelles biometrisches Passbild
- Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass - soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde des Kindes im Original)
- Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
- Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Besonderheiten- Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig den erforderlichen Pass zu beantragen.
- Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Kinderreisepasses aus.
- Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.
Express-Bestellung:
Bei der Bundesdruckerei kann auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) im KVR, Passausgabe, Ruppertstraße 19, beträgt im Idealfall etwa drei bis vier Arbeitstage. In den Außenstellen des Bürgerbüros verlängert sich die Bearbeitungszeit um einen Arbeitstag. Sie können den Pass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet beantragen und abholen. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.
Vorläufiger Reisepass:- Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Bitte bringen Sie dazu ein zusätzliches biometrisches Passbild mit. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert.
- Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
- Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
- Beantragen können Sie den vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet.
-
Formulare & Links
-
Online-Services
Abfrage des Bearbeitungsstands -
Formulare und Downloads
Zustimmungserklärung Informationen zum biometrischen Foto Vollmacht zur Abholung -
Im Dienstleistungsfinder
Vorläufiger Reisepass Informationen in Gebärdensprache -
Auf muenchen.de
Kinderreisepass Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Bundesdruckerei Auswärtiges Amt
-
-
Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitFrühestens vier bis fünf Wochen
Hinweise zur Abholung:- Sie können online den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen.
- Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.
- Abholen können Sie den Pass persönlich oder ein Bevollmächtigter, dem Sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben (zum Download erhältlich). Eltern von minderjährigen Kindern brauchen keine Vollmacht, um deren Pass abzuholen. Minderjährige können ihren Pass nicht selber, sondern nur zusammen mit einem Sorgeberechtigten, abholen.
- Den Reisepass per Post zuzusenden, ist nicht zulässig.
Gebührenrahmen- Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Über 24 Jahren: 60 Euro
- Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
- Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis
- Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Allgemeine Informationen
Hinweis:
Zusätzlich zum Passfoto werden die Fingerabdrücke gespeichert.
Gültigkeit des Reisepasses:
- Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reisepass sechs Jahre, bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig
- Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Fragen & AntwortenIch würde den alten Reisepass gerne behalten, auch wenn er ungültig ist. Geht das?
Ja, Sie dürfen Ihren entwerteten Reisepass auf Wunsch behalten. Bringen Sie Ihren alten Reisepass mit, wenn Sie den neuen abholen. Er wird dann entwertet und Ihnen wieder mitgegeben.Können auch Kinder einen regulären Reisepass bekommen?
Ja, für Kinder kann auch ein Reisepass beantragt werden. Bei Reisen in einige Länder ist ein Reisepass sogar vorgeschrieben. Es kann aber nur entweder ein Reisepass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Vorteil Reisepass: Er ist in allen Ländern gültig.
Vorteil Kinderreisepass: Er kostet nur 13 Euro.Was passiert mit dem Reisepass von Verstorbenen?
Der Reisepass wird im Todesfall automatisch ungültig. Sie haben die Möglichkeit, den Reisepass an die Meldebehörde zurückzugeben, wo er entwertet und datenschutzgerecht vernichtet wird. Den entwerteten Reisepass können Sie auf Wunsch behalten.
Ihre nächstgelegene Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Ruppertstraße 19
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Bürgerbüro Pasing
Landsberger Straße 486
81241 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Bürgerbüro Pasing
Ruppertstr 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Forstenrieder Allee 61a
81476 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Leonrodstraße 21
80634 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Ruppertstr. 19
80466 München
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Orleansstraße 50
81667 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Riesenfeldstraße 75
80809 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
- Barrierefrei zugänglich