
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) beantragen München
Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDer Kinderreisepass ist ab dem 1.1.2021 nur noch für ein Jahr gültig. Er kann mehrmals verlängert beziehungsweise aktualisiert werden.
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat. Nähere Informationen finden Sie hier.
VoraussetzungenDer Kinderreisepass ist ab dem 1.1.2021 nur noch für ein Jahr gültig. Er kann mehrmals verlängert beziehungsweise aktualisiert werden.
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Sie können den Kinderreisepass grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache beantragen. Eine Ausnahme gibt es hier nur für Bundesbürger, die zum Beispiel im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen neuen Kinderreisepass brauchen.
In diesem Ausnahmefall können Sie keinen Termin in einem der Bürgerbüros buchen, da die Sachbearbeitung an einer zentralen Stelle erfolgt. Für Informationen zur Antragstellung und Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte unter der Email-Adresse passamt.kvr@muenchen.de.Benötigte UnterlagenFür den Antrag oder die Verlängerung:
- Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
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Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
(zum Download erhältlich) - Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden), ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben
- aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
- der aktuelle Kinderreisepass
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.BesonderheitenVerlängerung des Kinderreisepasses:
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.
Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Zustimmungserklärung Informationen zum biometrischen Foto Vollmacht zur Abholung -
Auf muenchen.de
Personalausweis Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Informationen der Bundesdruckerei Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDer Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt.
GebührenrahmenKinderreisepass: 13 Euro
Aktualisierung Kinderreisepass: sechs Euro
Verlängerung Kinderreisepass: sechs EuroZahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig (maximal bis zum zwölften Lebensjahr).
Die alten Kinderreisepässe bleiben noch bis zu ihrem Fristablauf gültig.Fragen & AntwortenKönnen Kinder auch einen regulären Reisepass bekommen?
Ja. Bei Reisen in einige Länder ist dieser Reisepass sogar vorgeschrieben. Es kann aber nur entweder ein Kinderreisepass ausgestellt oder ein maschinenlesbarer Reisepass beantragt werden.
Vorteil Reisepass: er ist in allen Ländern gültig, kostet unter 24 Jahren: 37,50 Euro.
Vorteil Kinderreisepass: er kostet nur 13 Euro.
Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.Muss ich mein Kind bei der Abholung des Reisepasses mitbringen?
Nein, Ihr Kind (auch Babys) müssen Sie nur bei der Beantragung des Passes mitbringen. Den Kinderreisepass können Sie dann ohnehin direkt mitnehmen. Bei der Abholung des maschinenlesbaren Passes brauchen Sie Ihr Kind nicht mitbringen.
Ihre nächstgelegene Einrichtung
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80337 München
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