
Wohnsitz abmelden München
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten-
Bei Familien:
Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Familienangehörige können für die gemeinsame Wohnung zusammen ein Formblatt für die Abmeldung verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Formblatt verwendet werden. Pro Formblatt genügt die Unterschrift einer Person.
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Bei mehreren Personen:
Jede Person muss ein eigenes Formblatt ausfüllen und unterschreiben.
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Bei Minderjährigen bis 16 Jahre:
Muss die Person das Formblatt unterschreiben aus deren Wohnung der/ die Minderjährige auszieht.
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Bei Betreuungen:
Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann, oder ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.
Benötigte Unterlagen-
Vollständig ausgefülltes Formular für die Abmeldung
(zum Download erhältlich oder im Schreibwarenhandel zu kaufen) - Personalausweis oder Reisepass
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wenn Sie die Abmeldung per Post schicken:
zusätzlich zum unterschriebenen Formblatt eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
BesonderheitenNur wenn Sie ins Ausland gehen, obdachlos werden oder eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sämtliche Nebenwohnsitze müssen Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.
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Bei Familien:
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Formulare & Links
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Online-Services
Umzug ins Ausland -
Formulare und Downloads
Formular für Abmeldung -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeit- Wenn Sie die Abmeldung per Post schicken, erhalten Sie die Abmeldebestätigung nach etwa drei bis vier Wochen per Post.
- Wenn Sie persönlich vorbeikommen, erhalten Sie die Abmeldebestätigung sofort.
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Allgemeine Informationen
Frist für die Abmeldung:
Wenn Sie sich abmelden müssen, beachten Sie bitte die Frist von zwei Wochen. Ansonsten handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug möglich.
Abmeldebestätigung:
Als Abmeldebestätigung bekommen Sie ein Exemplar Ihrer Abmeldung.
Mitteilungspflicht für Wohnungswechsel:
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Pflicht haben, Ihren Wohnungswechsel auch anderen Behörden zu melden (zum Beispiel der Gewerbebehörde oder Kfz-Zulassungsbehörde).
Abmelden Zweitwohnsitz:
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung in München abmelden, wird das Kassen-und Steueramt über einen automatischen Datenabgleich darüber informiert.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, wird Ihre Zuzugsanschrift im Ausland im Melderegister gespeichert, damit wir Sie bei anstehenden Wahlen kontaktieren können.Fragen & AntwortenSie haben Ihre Abmeldebescheinigung verloren?
Sie können bei uns eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr beträgt 5 Euro. Wenn Sie persönlich vorbeikommen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen!), erhalten Sie die Zweitschrift sofort.
Oder Sie schicken uns einen formlosen Antrag per Post oder Fax. Dann erhalten Sie die Zweitschrift an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt.Rechtliche Grundlagen
Ihre nächstgelegene Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
- Parkplätze vorhanden
- Behindertenparkplätze vorhanden
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Bürgerbüro Pasing
Landsberger Straße 486
81241 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Bürgerbüro Pasing
Ruppertstr 19
80466 München
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- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Forstenrieder Allee 61a
81476 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Ruppertstr. 19
80466 München
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- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Leonrodstraße 21
80634 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Ruppertstr. 19
80466 München
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Kreisverwaltungsreferat (KVR)
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Bürgerbüro Orleansplatz
Orleansstraße 50
81667 München
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Bürgerbüro Orleansplatz
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Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Riesenfeldstraße 75
80809 München
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