
Melderegisterauskunft einholen München
Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Schon jetzt online erledigen ...
-
Das Wichtigste in Kürze
AuskunftshinweiseAnfragen von Polizei und anderen Behörden:
Anfragen zu Meldedaten können nicht telefonisch beantwortet werden (aus Datenschutzgründen).
Dies gilt auch für Anfragen von Polizei oder anderen Behörden. Diese müssen ihre Anfragen auf einem offiziellem Briefbogen per Fax (oder Post) an das KVR senden:
Fax-Nummer: 089/233-44412
Die Auskunft sendet das KVR dann per Fax (oder Post) an den Absender zurück.Zu beachtenIm Melderegister der Landeshauptstadt München sind alle Personen registriert, die in München einen Wohnsitz angemeldet haben. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen können Sie Auskunft über einzelne der gespeicherten Daten zu einer anderen Person erhalten.
VoraussetzungenEinfache Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft ist nur möglich, wenn
1. die von Ihnen gesuchte Person mit Ihren Angaben zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann und
2. Sie eine Erklärung abgeben, dass die Auskunft nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet wird. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Mit der Auskunft bekommen Sie folgende Informationen:
Familienname, Vornamen (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an den Daten glaubhaft machen. Sie erhalten eine Auskunft, wenn dies rechtlich zulässig ist.
Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst dann zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft eine oder mehrere der folgende Informationen: frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat), Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Einzugs oder Auszugs, Vornamen und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)Benötigte Unterlagen1. Ihre Personalien sowie Anschrift
2. Angaben zur gesuchten Person:
• Familienname
• Vornamen
• Geburtsdatum und/oder
• letzte bekannte Anschrift in München
Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.
Ein Antragsformular zum Ausdrucken finden Sie unter Formulare und LinksBesonderheitenAuskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv München.
-
Formulare & Links
-
Online-Services
Einfache Melderegisterauskunft -
Formulare und Downloads
Einfache Melderegisterauskunft Erweiterte Melderegisterauskunft -
Im Dienstleistungsfinder
Übermittlungssperre von Daten Auskunftssperre -
Auf muenchen.de
Stadtarchiv Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Bürgerauskunft der AKDB Bayerischer Behördenwegweiser
-
-
Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa 3 Wochen
GebührenrahmenDie Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob die Daten der gesuchte Person elektronisch gespeichert sind (ab 20.09.1975), oder aufwendig in verfilmten Karteien ermittelt werden muss.
Eine einfache Melderegisterauskunft kostet dann 10 Euro, beziehungsweise 15 Euro.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kostet 12 Euro, beziehungsweise 15 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch zu entrichten ist, wenn die gesuchte Person nicht identifiziert werden kann, die mitgeteilte Auskunft bereits bekannt ist oder eine Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.Zahlungsarten- Überweisung (auf Rechnung)
-
Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenWarum werden meine Daten an andere Personen herausgegeben?
Auf Grundlage des geltenden Bundesmeldegesetzes ist es die Aufgabe des Bürgerbüros, Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen.
Kann ich verhindern, dass meine Daten herausgegeben werden?
Bedingt. Sie haben die Möglichkeit, beim Bürgerbüro Übermittlungssperren zu beantragen. Diese verhindern jedoch nur die Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Stellen. Grundsätzlich sind einfache Melderegisterauskünfte weiterhin möglich. Detailliertere Daten, wie bei einer erweiterten Melderegisterauskunft, werden nur an Auskunftssuchende erteilt, die ein berechtigtes, beziehungsweise rechtliches Interesse glaubhaft machen. Eine komplette Sperre Ihrer Daten zur Weitergabe an Privatpersonen ist nur im Ausnahmefall (§§ 51 bzw. 52 BMG) möglich. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt stets nach den gesetzlichen Vorgaben des Meldegesetzes.
Ich habe von einem wissenschaftlichen Institut eine Einladung für die Teilnahme an einem Forschungsprojekt erhalten. Woher hat das Institut meine Adresse?
Das Bürgerbüro gibt Meldedaten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen frei. Es gehört zu den Aufgaben des Bürgerbüros, Daten an andere Behörden oder öffentlichen Stellen zu übermitteln, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben dieser Stelle erforderlich ist.
Außerdem darf das Bürgerbüro sogenannte Gruppenauskünfte erteilen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Ihre Adresse über andere Wege, wie zum Beispiel über die Bürgerauskunft der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), weitergegeben wurde.Rechtliche Grundlagen§ 44 ff. Bundesmeldegesetz (BMG); Ziffer 44 ff. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Ihre nächstgelegene Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren
Ruppertstraße 11
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Bürgerbüro Pasing
Landsberger Straße 486
81241 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Bürgerbüro Pasing
Ruppertstr 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Forstenrieder Allee 61a
81476 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Leonrodstraße 21
80634 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
Wegen Renovierung bis 7. März geschlossen
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Orleansstraße 50
81667 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
- Barrierefrei zugänglich
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Riesenfeldstraße 75
80809 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Riesenfeldstraße
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
- Barrierefrei zugänglich