Fundsache abgeben

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als zehn Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgeben.

Beschreibung

  • Gegenstände, die Sie im Stadtgebiet München gefunden haben, nehmen das Fundbüro der Stadt, die Bürgerbüros oder jede Polizeiinspektion entgegen.
  • Für die Fundsachenabgabe im Fundbüro benötigen Sie keinen Termin.
  • Fahrräder darf ausschließlich die Polizei annehmen. Sie überprüft, ob ein Rad als gestohlen gemeldet wurde. Nur wenn dies nicht der Fall ist, leitet die Polizei das Fahrrad an das Fundbüro weiter.
  • Tiere können nur im Tierheim München abgegeben werden.
  • Waffen können nur bei der Polizei oder der Waffenbehörde im KVR abgegeben werden.
  • Haben Sie etwas in der S-Bahn oder in Fernzügen gefunden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn.
  • Haben Sie etwas in der U-Bahn, im Bus, der Straßenbahn, an einer Haltestelle oder auf einem Bahnsteig gefunden, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der MVG.
  • Haben Sie etwas am Flughafen gefunden, wenden Sie sich bitte an das dortige Fundbüro.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Pass

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Abgabe gebührenfrei

Abholung siehe Übersicht "Kostenersatz"

Rechtliche Grundlagen

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )

Art. 10 Grundgesetz (GG)

Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Fragen & Antworten

Was ist eine Fundsache?

Fundsachen sind verlorene Sachen. Dazu zählen nicht hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge, wie zum Beispiel alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke oder Fernsehgeräte; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Welche Fundsachen werden nicht angenommen?

  • Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
  • Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen: Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen.
  • Gegenstände, die offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen: alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte, Gaskartuschen, Feuerlöscher, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen. Auskünfte hierzu erteilen der Abfallwirtschaftsbetrieb München und das Baureferat.

Was genau passiert, wenn ich eine Fundsache abgebe?

Es wird eine Fundanzeige ausgestellt. Sie beinhaltet folgende Punkte:

  • Finderdaten
  • Fundtag
  • Fundort
  • Beschreibung der Fundsache
  • Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
  • Ihr Anspruch auf Finderrechte, wie zum Beispiel Finderlohn
Wie hoch ist der Finderlohn?

Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes. Ist die Sache mehr als 500 Euro wert, dann beträgt der Finderlohn 3 Prozent. Beispielrechung: Wert der Sache: 800 Euro, 5 Prozent bis 500 Euro=25 Euro 3 Prozent für die restlichen 300 Euro=9 Euro macht zusammen 34 Euro Finderlohn.

Ähnliche Leistungen

Verlorenes Fahrrad besichtigen und abholen

Ihr Fahrrad ist verschwunden und Sie möchten schauen, ob es vielleicht im Fundbüro abgegeben wurde? Dann müssen Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Verlust melden – Fundsachen besichtigen

Wenn Sie etwas verloren haben, könnte es einige Tage dauern, bis es abgegeben wird. Sie können den Verlust melden oder die Fundsachen besichtigen.

Versteigerung von Fundsachen

Das Fundbüro führt öffentliche Versteigerungen von nicht abgeholten Fundsachen durch. Die Versteigerungen werden in Präsenzform oder online durchgeführt.

Fundsache abholen

Wurden Sie benachrichtigt, dass Sie eine Fundsache abholen können? Dann müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.

Fahrrad als Finder*in abholen

Nicht abgeholte Fahrräder können von dem*r Finder*in wieder abgeholt werden. Dafür müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.