
Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Diese darf nur mit gültiger grüner Plakette befahren. Der Mittlere Ring gehört nicht zur Umweltzone.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Plakette erhalten Sie nur im Rahmen Ihrer Fahrzeug-Zulassung von uns.
Benötigte Unterlagen- Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
Besonderheiten- Die Plakette gilt nicht nur in München, sondern für alle Umweltzonen in Deutschland.
- Wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert oder Sie Ihr Auto wechseln, brauchen Sie eine neue Plakette.
- Für nicht in München zugelassene Fahrzeuge kann die Umweltplakette nur in der Zulassungsbehörde an der Eichstätter Straße 2 erstellt werden. Eine Beantragung in den Bürgerbüros ist nicht möglich.
- Auch E-Fahrzeuge benötigen eine grüne Plakette.
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Formulare & Links
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Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung -
Formulare und Downloads
Antrag auf Ausnahme zur Plakettenpflicht -
Im Dienstleistungsfinder
Ausnahmen und Befreiungen -
Auf muenchen.de
Infos zur Umweltzone Karte der Umweltzone Karte Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Feinstaubplakette im Ausland DEKRA Umweltzone www.umwelt-plakette.de
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Plakette kann sofort mitgenommen werden
Gebührenrahmen6 Euro
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Allgemeine Informationen
In München ist der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings seit Oktober 2010 eine sogenannte Umweltzone. Die Umweltzone dürfen Sie vom 1. Oktober 2012 an nur noch mit gültiger grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Wichtig:
- Die Plakette muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe kleben.
- Eine Plakette brauchen alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw, die in die Umweltzone fahren wollen.
- Eine Plakette brauchen auch Anwohner, Pendler, Umzugswagen, Handwerker und ausländische Fahrzeuge, die in die Umweltzone fahren wollen.
- Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten 80 Euro Bußgeld.
Fragen & AntwortenGilt die Umweltzone auch für Touristen und Geschäftsreisende?
Ja, auch Touristen und Geschäftsreisende brauchen eine Plakette, wenn sie sich mit ihrem Auto in der Umweltzone aufhalten.
Brauchen ausländische Fahrzeuge auch eine Plakette?
Ja, auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette, wenn Sie in die Umweltzone fahren möchten.Wie kann man aus dem Ausland eine Plakette bestellen?
Aus dem Ausland können die Plaketten online bei den technischen Überwachungsvereinen DEKRA, GTÜ und TÜV bestellt werden. Nähere Informationen gibt es auf den Internetseiten dieser Organisationen.
Brauchen Quads und Trikes eine Plakette?
Quads, die als "Pkw" zugelassen sind, benötigen eine Plakette. Ist Ihr Quad als „Motorrad“ oder „land- und forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen, brauchen Sie keine Plakette. Trikes sind dreirädrige Fahrzeuge und benötigen keine Plakette.
Gibt es Ausnahmen für Wohnmobile?
Nein, für Wohnmobile gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.Rechtliche GrundlagenLuftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München,
§ 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
EU-Richtlinie 96/62/EG
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung