Auskunftssperre einrichten

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

Beschreibung

Wenn Gefährdungsgründe vorliegen, können Sie beantragen, dass über Ihre Daten keine Melderegisterauskunft erteilt wird.

Die Einrichtung dieser Auskunftssperre ist grundsätzlich nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes (persönlich oder schriftlich) möglich. Für Ihre   persönliche Vorsprache (Beratung, Antragstellung) benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie per E-Mail unter auskunftssperren.kvr@muenchen.de. oder telefonisch vereinbaren.

Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag verlängert werden. Hierbei müssen Sie erneut Ihre aktuelle, konkrete Gefährdung durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft nachweisen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie tatsächliche Anhaltspunkte nachweisen, dass Ihnen oder einer anderen Person (beispielsweise Ihren Familienangehörige/n) bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht. Ihre Angaben werden durch die Meldebehörde überprüft.

Benötigte Unterlagen

Der Meldebehörde sind geeignete Nachweise und/ oder Unterlagen Ihrer aktuellen und konkreten Gefährdungssituation vorzulegen.


Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Eintragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

§ 51 BMG

Fragen & Antworten

Ihre Daten sind möglicherweise auch bei anderen öffentlichen Stellen (Finanzamt, Jugendamt, Justizbehörden) gespeichert. Die Möglichkeiten zur Datensperrung sind bitte mit diesen Stellen direkt zu klären. Dies gilt auch für die Sperrung von Daten in anderen Registern (Ausländerzentralregister, zentrales Fahrzeugregister).

Vermeiden Sie bitte eine freigiebige, ungeprüfte und unabsichtliche Veröffentlichung Ihrer sensiblen personenbezogenen Daten im Internet und in sozialen Netzwerken, um missbräuchlicher Datennutzung durch Dritte vorzubeugen. Achten Sie bitte in jeder Hinsicht auf Datensparsamkeit (insbesondere bei der Nutzung von Online-Diensten und bei Aktivitäten in Portalen).

Melderegisterauskünfte an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen werden nicht ohne vorherige gesonderte Prüfung durch die Meldebehörde erteilt.

Die Auskunftssperre verhindert keine Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen, damit diese ihre Aufgaben nachkommen können (beispielsweise Bußgeldstellen, Finanzbehörden, Sicherheitsbehörden).

Allein die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe (beispielsweise als Beschäftigte im Polizeivollzugsdienst, Jobcenter, Justizvollzugsanstalt) reicht für eine Auskunftssperre im Melderegister nicht aus.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren

Post

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44490

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Nur nach Terminvereinbarung.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

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Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von Dokumenten bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

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Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.

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Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

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Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.