Erlaubnis für Straßenmusik und Straßenkunst

Straßenkünstler*innen benötigen in der Münchner Fußgängerzone und in anderen Innenstadt-Bereichen für ihre Darbietung eine Genehmigung.

Beschreibung

Liebe Straßenkünstler*innen,

auch wenn sich Stadt und Stadtverwaltung grundsätzlich über Ihre Darbietung in der Fußgängerzone freuen, hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass die Vielzahl der Darbietungen zumindest von einigen Anwohnern, Geschäftsleuten und Beschäftigten auch als belästigend empfunden wird. Deshalb ist die Einhaltung einiger Spielregeln notwendig:

  • Straßenkünstler*innen benötigen in der Münchner Fußgängerzone (siehe Plan) sowie in den Bereichen Schrammerstraße, Dienerstraße, Landschaftstraße, Sendlinger Straße und Tal für ihre Darbietung eine Genehmigung.
  • Die Genehmigung ist so anzubringen, dass sie jederzeit eingesehen werden kann.
  • Straßenmusik und -kunst ist auf einer Fläche von bis zu 10 Quadratmetern zulässig.
  • Die Straßenkünstler*innen können ihren Standplatz grundsätzlich frei wählen, eine angemessene Entfernung zu Verkaufsständen und anderen Straßenkünstlern ist einzuhalten.
  • Spätestens nach einer Stunde muss der Standplatz gewechselt werden. Der nachfolgende Standplatz muss in ausreichender Entfernung zum vorherigen Standplatz liegen, sodass die Darbietung dann dort nicht mehr zu hören ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Statuen sowie die Straßenmaler.
  • Jeder Standplatz darf pro Tag nur einmal bezogen werden, wobei der gesamte Marienplatz als ein Standplatz gilt.
  • Bei Behinderungen oder Beschwerden ist der Standplatz sofort zu wechseln.
  • Während des Glockenspiels am Marienplatz ist die Darbietung für 15 Minuten zu unterbrechen.
  • Das Musizieren in oder aus den Arkadenbereichen ist nicht gestattet.
  • Das Abspielen von Musik sowie Verstärker sind nicht gestattet.
  • Darbietungen mit Tieren oder Darbietungen (mit Feuer, Messern o.ä), die eine Gefahr für die Zuschauer darstellen können, werden grundsätzlich nicht genehmigt.

Voraussetzungen

  • Alle Künstler*innen müssen ihre Darbietung vor Erteilung der ersten Genehmigung in der Stadtinformation vorstellen.
  • Die Genehmigungen können nur persönlich und unter Vorlage eines Ausweisdokuments abgeholt werden.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben.

Fragen & Antworten

Beantragung von Genehmigungen:

  • Die erforderlichen Genehmigungen (Montag bis Samstag) müssen vorab reserviert werden – jeweils ab Donnerstag, 12 Uhr, für die Folgewoche.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jeweils täglich ab 12 Uhr eine Genehmigung für den Folgetag zu erhalten.
  • Reserviert werden kann telefonisch unter der Nummer 233-92084 (Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr).Reservierte Genehmigungen müssen bis spätestens 12 Uhr des Vortags vor dem Auftritt in der Stadt-Information abgeholt werden. Ansonsten verfällt die Reservierung, wird jedoch trotzdem Ihrem Kontingent angerechnet. 
  • Die Genehmigungen für Montag müssen spätestens bis Freitag um 12 Uhr abgeholt werden. Die Ausgabe der Genehmigungen für Sonn- und Feiertage bleibt von dieser Regelung unberührt. Diese werden weiterhin am Freitag bzw. am letzten Werktag vor dem Feiertag ausgegeben.

Vergabe von Genehmigungen:

  • Es werden werktags fünf Genehmigungen für den Vormittag (Spielzeit von 10 bis 14 Uhr) und fünf Genehmigungen für den Nachmittag (Spielzeit von 15 bis 22 Uhr) ausgestellt.
  • Jede Musikerin und jeder Musiker kann von Montag bis Samstag an zwei Tagen berücksichtigt werden.
  • An Sonn- und Feiertagen werden bis zu 10 Erlaubnisse (Spielzeit von 13 bis 22 Uhr) erteilt, die nicht auf die Werktagsgenehmigungen angerechnet werden.
  • Wollen mehrere Musikanten (maximal fünf Personen) zusammen spielen, so wird für diese Gruppe eine gemeinsame Erlaubnis ausgestellt.

Regelungen zum Auftritt:

  • Der Verkauf von Tonträgern mit ausschließlich eigenen Werken ist gestattet, der Verkauf anderer Artikel (T-Shirts u.ä.) ist untersagt.
  • Grundsätzlich nicht genehmigt werden können folgende Instrumente und Hilfsmittel: Blechblasinstrumente (z.B. Trompeten, Posaunen) und Saxophone, Schlagzeug und ähnliche Rhythmusinstrumente, Dudelsack, Drehorgeln, Elektronische Instrumente, Verstärker.


Vergabe von Genehmigungen:

  • Statuen und andere Straßenkünstler*innen (außer Straßenmusiker*innen) können wieder in der Fußgängerzone – mit Corona-Auflagen – auftreten. 
  • Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten der Stadtinformation werden die Genehmigungen dort jeweils ab Montag, 10 Uhr, für die Woche ausgegeben.


Vergabe von Genehmigungen:

  • Statuen und andere Straßenkünstler*innen (außer Straßenmusiker*innen) können wieder in der Fußgängerzone – mit Corona-Auflagen – auftreten. 
  • Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten der Stadtinformation werden die Genehmigungen dort jeweils ab Montag, 10 Uhr, für die Woche ausgegeben.


Vergabe von Genehmigungen:

  • Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten der Stadtinformation werden die Genehmigungen dort jeweils ab Montag, 10 Uhr, für die Woche ausgegeben.
  • Es werden täglich zwei Genehmigungen (Spielzeit von 12.15 Uhr bis 22 Uhr) ausgestellt.
  • Jede Künstlerin und jeder Künstler kann von Montag bis Samstag dreimal berücksichtigt werden.
  • Alternativ kann auch ein Wochenkontingent von bis zu 20 Stunden beantragt werden, das werktags dann (innerhalb des Zeitrahmens von 12.15 bis 22 Uhr) flexibel genutzt werden kann.
  • Erlaubnisse für Sonn- und Feiertage (Spielzeit von 13 bis 22 Uhr) werden zusätzlich gewährt.
  • Es darf nicht direkt auf die Straße gemalt werden.
Landeshauptstadt München

Presse- und Informationsamt
Stadt-Information im Rathaus

Post

Fax: +49 89 233-25656

Adresse

Marienplatz 8
80331 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 10:00 - 18:00 (aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten)
  • Di. 10:00 - 18:00 (aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten)
  • Mi. 10:00 - 18:00 (aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten)
  • Do. 10:00 - 18:00 (aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten)
  • Fr. geschlossen
    (Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Sa. 10:00 - 16:00 (aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten)
  • So. geschlossen
    (Ostern: Öffnungszeiten können abweichen)

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Die Stadtinformation finden Sie im Erdgeschoss des Rathauses mit direktem Zugang vom Marienplatz.

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