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Verpflichtungserklärung für Kurzaufenthalte bis 90 Tage München
Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht? Dann müssen Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenMit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:
- Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
- Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (zum Beispiel für die Wohnung und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
- Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein Heimatland zurückschicken.
VoraussetzungenWenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich vorbeikommen.
Es ist nicht möglich, dass Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen. Zuständig ist die Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.Benötigte UnterlagenEinladende Person:
- Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer: eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- Rentnerinnen/ Rentner: einen aktuellen Rentenbescheid
- Selbstständige/ Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid sowie Bestätigung des Steuerberaters über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung (über die vergangenen drei Monate). Wenn Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie selbst eine Übersicht über Ihren Reingewinn der vergangenen drei Monate erstellen. Diese muss von Ihnen unterschrieben sein.
- Weitere regelmäßige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: aktueller Steuerbescheid und aktuelle Kontoauszüge, die Miet- und Pachteinnahmen enthalten
- aus Kapitalerträgen: aktueller Steuerbescheid und aktueller Finanzstatus/ Depotauszüge
Gast aus dem Ausland:
- Familienname, Vorname(n)
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnadresse im Heimatland
- Nummer des Reisepasses (oder Kopie des Reisepasses)
- Tag der voraussichtlichen Einreise/ Beginn der Verpflichtung
Besonderheiten- Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann muss diese länger gültig sein als die Dauer der Verpflichtung. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
- Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
- Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Aus diesem Grund sollte Ihr Gast das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt an diese.
- Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung in der Deutschen Auslandsvertretung ist für die Erteilung eines Visums nicht zwingend notwendig. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die eingeladene Person in der Deutschen Auslandsvertretung ein ausreichendes Einkommen oder ein Vermögen nachweist. Wir empfehlen daher, dies vorab zu klären.
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie einen Termin vereinbaren. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung. -
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen29 Euro
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben, können Sie diese sofort mitnehmen. -
Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 66 Abs. 1, 2 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
§ 67 AufenthG
§ 68 Abs. 1 AufenthG