
Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden, müssen Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenFahrzeuge aus dem Ausland müssen vor der Zulassung und vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II identifiziert werden.
Sollte das in Ihrem Fall noch nicht erfolgt sein, müssen Sie das Fahrzeug vor Ort durch die Zulassungsbehörde identifizieren lassen.
Die Identifizierung kann auch von jeder anderen deutschen Zulassungsbehörde, von amtlich anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden.
Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, ein Gutachten nach § 21 StVZO oder eine Begutachtung nach § 13 EG-FGV positiv abgeschlossen hat.Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
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Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung -
Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen. - Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung von einer deutschen Prüfstelle (falls erforderlich)
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
- In Einzelfällen ist zusätzlich die Vorlage eines Datenblattes eines amtlich anerkannten Sachverständigen (alte Bundesländer: TÜV; neue Bundesländer: DEKRA) oder des Herstellers erforderlich, zum Beispiel beim Fehlen des nationalen, deutschen Emissionswertes (Angabe unter Ziffer 47 des COC).
- Liegt kein COC vor, ist eine vollständige Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers unter Angabe der EG-Betriebserlaubnis oder ein Vollgutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zusammen mit den bisherigen Fahrzeugpapieren vorzulegen.
Wenn das Fahrzeug bereits im Ausland zugelassen war:
- ausländische Kraftfahrzeugpapiere oder internationale Zulassungspapiere (im Original)
- Kennzeichenschilder oder eine Bestätigung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und die Kennzeichen eingezogen wurden
Wenn das Fahrzeug bereits vorher in Deutschland zugelassen war:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder den alten Fahrzeugbrief
- Falls die deutschen Papiere von einer ausländischen Fahrzeugbehörde eingezogen wurden, die Bestätigung dieser Behörde, dass die Papiere eingezogen wurden
Bei Neufahrzeugen:
- Ursprungspapiere (im Original, falls vorhanden)
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Die Identifizierung kann vorgenommen werden:
von jeder deutschen Zulassungsbehörde, von anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Verzollungsnachweis
- Vollgutachten (§21 StVZO) eines amtlich anerkannten Sachverständigen (alte Bundesländer: TÜV, neue Bundesländer: Dekra)
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen oder Übersetzungen benötigt werden. -
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Gebührenrahmenab 40 Euro (wenn besondere Unterlagen/Ausnahmen erforderlich sind - bis zu 250 Euro)
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrzeugzulassungs-Verordnung
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
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