Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.

Beschreibung

Sie können unter erleichterten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Dänemark, Großbritannien) leben, arbeiten oder studieren.

Wer kann die Erlaubnis beantragen?

Staatsangehörige (und deren Familienangehörige und Kinder) aus sogenannten Drittstaaten. Als Drittstaaten gelten alle Länder ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Niederlassungserlaubnis möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von  den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert  gerne.

Voraussetzungen

  • Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet).
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
  • Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Daueraufenthalt-EU
  • Gültiger Pass (oder Passersatz)
  • Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)

 

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:

bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern:

  • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate)
  • Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung (Arbeitgeberbestätigung)

bei Selbständigen/ Freiberuflichen:

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)

 

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Wohnraumbescheinigung)
  • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung (bei Mietwohnungen eine Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe; bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld)

 

Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge:

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im KVR ( Ruppertstraße 11/ 2. Stock)

oder

  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.


Weitere Nachweise (falls vorhanden):

  • Zeugnisse über Schulabschluss/ Berufsausbildung in Deutschland
  • Nachweis über abgeschlossenes Studium
  • Nachweis über abgeschlossenen Integrationskurs


Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

109 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 9a Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2003/109/EG

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45461

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Nur nach Terminvereinbarung

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