
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten können mit der Niederlassungserlaubnis ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenSie halten sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und haben eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, die Ihnen als Kind erteilt wurde.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
- Nachweise über den fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel durch Zeugnisse, Schulbescheinigungen oder Ausbildungsvertrag
Hinweise:
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir auf dem Antragsformular die Unterschrift Ihrer Mutter oder Ihres Vaters.
- Bei der Antragstellung ist die gemeinsame Vorsprache mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Ab 18 Jahren
Wenn Sie sich nicht in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt, benötigen wir zusätzlich:
- aktuelle Arbeitgeberbestätigung der Eltern/ des sorgeberechtigten Elternteils
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate) der Eltern/ des sorgeberechtigten Elternteils
- letzter Einkommenssteuerbescheid sowie beispielsweise die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters der Eltern/ des sorgeberechtigten Elternteils
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.BesonderheitenTerminvereinbarung:
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Termin. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung. Bei dem Termin können Sie sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen, weil biometrische Daten (Fingerabdrücke) abgenommen werden. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag auf Niederlassungserlaubnis Information zum biometrischen Passfoto -
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Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen113 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 35 Aufenthaltsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
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