
Ausfuhrkennzeichen beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen-
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
oder - Sie halten sich in München auf (ohne Wohnsitz in Deutschland)
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (im Original)
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung)
- Bei Lastkraftwagen: Sicherheitsprüfung
BesonderheitenIn Einzelfällen kann die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich sein.
Bei Neufahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis ist eine EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorzulegen. -
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
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Formulare & Links
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Terminvereinbarung
Online Terminvereinbarung -
Formulare und Downloads
SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenAb 31,80 Euro
bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: zusätzlich 13,80 Euro -
Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenWas mache ich mit dem Kennzeichen, wenn es nicht mehr gültig ist?
Das Kennzeichen gehört dem Eigentümer, er kann es entsorgen oder behalten.
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung