
Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Wer bereits eine Führerschein hat und eine Prüfung für zusätzliche Klassen ablegen will, kann eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie können Ihren Antrag für die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis nur schriftlich stellen. Bitte nutzen Sie das Antragsformular.
VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Benötigte UnterlagenBei allen Fahrerlaubnis-Klassen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen notwendigen Unterlagen
- eine Farbkopie der Seite Ihres Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Nationalpasses auf dem Ihr Name, Bild und die Ausweisnummer ersichtlich sind.
- biometrisches Passfoto
- Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie angemeldet sind
- Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
- nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
Bei den C-Klassen:- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)
Bei den D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
BesonderheitenWichtig:
Für die Erweiterung eines Führerscheins mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit 17“ dargestellt sind. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung Antragsformular -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Informationen zum biometrischen Passfoto Probezeit für Fahranfänger Fahrerlaubnisklassen Erste Hilfe Kurse in Deutschland Arbeiter Samariter Bund Bayerisches Rotes Kreuz Johanniter Unfallhilfe Malteser Hilfsdienst Informationen zum EU-Führerschein
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa vier Wochen
Gebührenrahmen- ohne Festsetzung einer Probezeit: 43,90 Euro
- mit Festsetzung einer Probezeit: 44,70 Euro
- zuzüglich 13 Euro nur bei D-Klassen für die Beantragung eines Führungszeugnis
(Für vorläufige Führerscheine oder mehrere Führerscheine zu unterschiedlichen Klassen können weitere Gebühren anfallen.)
Zahlungsarten- Überweisung
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
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