
Umtausch in Kartenführerschein beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies nur schriftlich beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDer Antrag auf Umtausch des alten (rosa oder grauen) Führerschein in einen Kartenführerschein kann nur noch schriftlich beantragt werden. Dazu müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.
In folgenden Fällen muss ein Umtausch erfolgen:
- wenn ein Internationaler Führerschein beantragt wird
- wenn eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt wird
- wenn im Führerschein eine Namensänderung beantragt wird
- wenn Sie die Klasse 2 besitzen und Fahrzeuge dieser Klasse nach Vollendung des 50. Lebensjahres führen möchten
- wenn ein Fahrlehrerschein beantragt wird
VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
- Kopie Ihres Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Kopie Ihres bisheriger Führerschein (grau oder rosa)
- bei Führerscheinen, die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.
Bei gleichzeitiger Verlängerung der Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
BesonderheitenAllgemeine Informationen
Hinweise zur Abholung:
Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.Sobald dieser vorliegt, werden Sie benachrichtigt. Die Abholung ist nur persönlich mit Personalausweis oder Reisepass möglich.
Bei Aushändigung des neuen Führerscheins wird Ihr bisheriger Führerschein durch die Führerscheinstelle einbehalten oder ungültig gestempelt.
Wichtige Hinweise zur bisherigen Führerschein-Klasse 2:
Die Berechtigung, Fahrzeuge der Führerschein-Klasse 2 zu führen, endet mit dem 50. Lebensjahr. Daher empfiehlt es sich, den Umtausch in den Kartenführerschein drei Monate vorher zu beantragen, falls Sie diese Klasse noch benötigen.Neuer EU-Führerschein:
Zum 19. Januar 2013 wurde ein neuer EU-Führerschein eingeführt. Einen Link zu den wichtigsten Änderungen und zu einer Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie im Feld "Formulare&Links". -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung Informationen zum biometrischen Passfoto Antrag Umtausch in Kartenführerschein -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Fahrerlaubnisklassen in Deutschland Informationen zum EU-Führerschein Übersicht Fahrerlaubnisklassen
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa vier Wochen
Gebührenrahmen- 25,30 Euro
- bei Umtausch der Klasse 2 mit gleichzeitiger Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: 43,90 Euro
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zuzüglich (falls erforderlich): 28,60 Euro für Eintrag Schlüsselzahl
Zahlungsarten- Überweisung
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
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