
Fahrzeug umschreiben von außerhalb nach München: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Ort zugelassen ist oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
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Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung) -
Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges beachten.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
- Kennzeichen siehe unter "Besonderheiten"
Besonderheiten- Behalten des Kennzeichens bei Umzug: Wenn Sie von einem anderen Zulassungsbezirk in die Stadt München umziehen, dürfen Sie bei der Umschreibung das Kennzeichen behalten, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzugs angemeldet ist. Die Kennzeichen müssen Sie in diesem Fall nicht mitbringen. Ist dies nicht der Fall sind die Kennzeichen vorzulegen. Nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das Kennzeichen wieder der ehemals zuständigen Zulassungsbehörde zurückgegeben.
- Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
- Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht in den Bürgerbüros).
- Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen) können ausschließlich in der KFZ-Zulassungsbehörde zugelassen oder umgeschrieben werden.
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Formulare & Links
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Online-Services
Wunschkennzeichen reservieren -
Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung -
Formulare und Downloads
SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers Vollmacht -
Auf muenchen.de
Änderung der Fahrzeugpapiere Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmenmit Halterwechsel: ab 29,50 Euro
ohne Halterwechsel: ab 27,40 EuroZahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenWie schnell muss ich das Fahrzeug umschreiben lassen?
Wer in einen anderen Zulassungsbereich umzieht, ist verpflichtet sein Fahrzeug unverzüglich umzuschreiben.Muss ich das Fahrzeug auch umschreiben, wenn ich nur vorübergehend in einer anderen Stadt lebe?
Wenn der Aufenthalt in der anderen Stadt maximal drei Monate dauert, muss das Fahrzeug nicht umgeschrieben werden. Es ist aber erforderlich, die eigene Zulassungsbehörde (dort, wo das Fahrzeug zugelassen wurde) über den vorübergehenden anderen Wohnsitz zu informieren.Bekommt man die neuen Nummernschilder gleich bei der Umschreibung?
Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.Rechtliche GrundlagenFahrzeugzulassungs-Verordnung
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung