
Namensänderung im Führerschein beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie können den Antrag nur schriftlich stellen. Dafür stellen wir Ihnen zwei Formulare zur Verfügung:
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganz mit den geforderten Unterlagen an uns.Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde schon vermerkt.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Kopie von bisherigen Führerschein
BesonderheitenHinweis zur Abholung:
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Bei Aushändigung des neuen Führerscheins wird Ihr bisheriger Führerschein von uns einbehalten. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Informationen zum biometrischen Passfoto Antrag mit Kartenführerschein Antrag mit Papierführerschein -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa vier Wochen
GebührenrahmenGebühr bei Besitz eines deutschen Kartenführerschein 38,10 Euro
Gebühr bei Besitz eines deutschen Papierführerschein 25,30 Euro
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Allgemeine Informationen
Hinweise zur Abholung:
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Sie können den Führerschein persönlich mit Personalausweis oder Reisepass abholen oder eine andere Person bevollmächtigten (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen).Express-Bestellung:
In sehr eiligen Fällen können wir anstelle des regulären Postversands an die Bundesdruckerei eine Express-Einzellieferung veranlassen, wenn Sie die Zusatzkosten übernehmen und alle Unterlagen vorliegen.Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular