
Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte Unterlagen- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
- Bestätigung/ Abnahme über den Ein- oder Ausbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
BesonderheitenDer Einbau eines Partikelminderungssystem hat Einfluss auf die Schadstoffklasse und auf die Berechtigung in sogenannte Umweltzonen einzufahren.
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Formulare & Links
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Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung -
Auf muenchen.de
Umweltzone Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmenab 11,70 Euro
bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: 25,80 Euro -
Allgemeine Informationen
Einige Beispiele für technische Änderungen sind:
- Einbau Katalysator oder Partikelminderungssystem
- Änderungen der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum oder Leistung
- Erhöhung/Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast
Rechtliche GrundlagenFahrzeugzulassungsverordnung
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung