
Personenbeförderungsschein verlängern: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur noch schriftlich beantragen. Dazu müssen Sie das Antragsformular Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.
VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Sie haben einen deutschen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedstaat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch in deutschen Kartenführerschein vornehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein beantragen".
- Erlaubnis zur Personenbeförderung
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Wenn Sie bei der Verlängerung bereits 60 Jahre alt sind oder die Verlängerung über Ihr 60. Lebensjahr gelten soll, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/ Arbeitsmediziner
BesonderheitenHinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
• ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
• Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
• Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Antragsfristen:
Etwa sechs Monate bevor Ihr Personenbeförderungsschein abläuft, sollten Sie den Antrag auf Verlängerung stellen. -
Formulare & Links
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitAntragsfristen:
Etwa sechs Monate bevor Ihr Personenbeförderungsschein abläuft, sollten Sie den Antrag auf Verlängerung stellen.Gebührenrahmen51 Euro
56,90 Euro (wenn bisheriger Personenbeförderungsschein bereits abgelaufen war)
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
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