Personenbeförderungsschein für Krankenwagen

Wer gewerblich Krankenwagen fahren will, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Sie können eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schriftlich beantragen. Das Antragsformular für die schriftliche Beantragung finden Sie unter "Formulare und Links".

Hinweis: Für die Erlaubnis zum Fahren von Taxi oder Mietwagen gibt es eigene Informationen.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
  • Sie haben einen deutschen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedsstaat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch in den deutschen Kartenführerschein vornehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein beantragen".
  • Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in Kartenführerschein“

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Ihres Kartenführerscheins
  • Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens ein Jahr im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/ Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/ Arbeitsmediziner
  • Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“

Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:



Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:


  • Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/ Arbeitsmediziner

Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:


  • Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/ Arbeitsmediziner

Ohne zeitliche Begrenzung:


  • Ausbildung in „Erster Hilfe“

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

43,90 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Nur nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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