
Internationalen Führerschein beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
In vielen Ländern außerhalb der EU benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die Auslandsvertretungen der Länder oder Automobilclubs können darüber Auskunft geben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWenn Sie einen ausländischen Karten- oder Papierführerschein haben und einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, erkundigen Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vor dem Reisetermin bei der Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie haben einen in Deutschland ausgestellten Kartenführerschein
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto (2 Fotos, wenn Sie zuerst einen Kartenführerschein beantragen müssen)
- aktueller Führerschein
- nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.
BesonderheitenGültigkeit:
Der Internationale Führerschein gilt maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Er gilt nur für Fahrten im Ausland. Bei einem Fahrverbot muss der Internationale Führerschein zusammen mit dem nationalen Führerschein abgeben werden.
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Formulare & Links
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Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Informationen zum biometrischen Passfoto
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeit- Wenn Sie bereits einen deutschen Kartenführerschein haben, bekommen Sie den Internationalen Führerschein sofort.
- Wenn Sie noch keinen deutschen Kartenführerschein haben, dauert es etwa sechs Wochen bis Sie den Kartenführerschein abholen und gleichzeitig den Internationalen Führerschein erhalten können.
- Wenn Sie einen befristeten internationalen Führerschein beantragen, bekommen Sie diesen sofort vor Ort.
- Wenn Sie einen ausländischen Führerschein haben, dauert es etwa sechs Wochen bis Sie den Internationalen Führerschein erhalten können.
Gebührenrahmen16,30 Euro
(wenn Sie einen Kartenführerschein beantragen müssen, fallen dafür noch weitere Gebühren an)16,30 Euro
(befristeter internationaler Führerschein)
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Antragsverfahren:
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, können Sie den Antrag persönlich stellen oder eine andere Person bevollmächtigen (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/ Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen). Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie persönlich vorbeikommen, da Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen müssen und auf dem Antrag für den Kartenführerschein Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt. Das gilt auch für einen befristeten Internationalen Führerschein. Dieser wird Ihnen bei der Beantragung des Kartenführerschein jedoch sofort ausgehändigt.
Fragen & AntwortenWas kann ich tun, wenn ich noch keinen Kartenführerschein habe, aber für eine dringende Auslandsreise sofort einen Internationalen Führerschein brauche?
In diesen Fällen kann ausnahmsweise ein nur für die Reise befristeter Internationaler Führerschein ausgestellt werden. Gleichzeitig muss jedoch der Kartenführerschein beantragt werden. Wenn Sie den neuen Kartenführerschein bekommen und weiterhin einen Internationalen Führerschein brauchen, müssen Sie den Internationalen Führerschein kostenpflichtig neu beantragen, da der befristete dann nicht mehr gültig ist.
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung