
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein haben, dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie müssen persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird.
VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Benötigte UnterlagenBei allen ausländischen Führerscheinen und Fahrerlaubnis-Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
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Ausländischer Führerschein im Original
(muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein) - Übersetzung des ausländischen Führerscheins
- Übersetzungen bieten folgenden Stellen an: ADAC, Ridlerstr. 35, 80339 München, Tel.: 5195-334; oder Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer
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Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines
(nicht notwendig, wenn sich die Dauer des Besitzes aus dem Führerschein ergibt) -
Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland anhand einer erweiterten Meldebescheinigung
(nicht notwendig, wenn Ihre erste Anmeldung in München erfolgt ist und Sie seitdem ständig hier wohnen)
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen und Fahrerlaubnis-Klassen:
Nähere Informationen finden Sie in der „Staatenliste“, die als Download zur Verfügung steht.- Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie angemeldet sind.
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
Bei C-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs- /Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Nachweis über eine Ausbildung in „Erster Hilfe“
Bei D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs- /Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über eine Ausbildung in „Erster Hilfe“
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
BesonderheitenZum 19. Januar 2013 wird ein neuer EU-Führerschein eingeführt. Einen Link zu den wichtigsten Änderungen und zu einer Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie im Feld "Weitere Informationen".
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Formulare & Links
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Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung -
Formulare und Downloads
Informationen zum biometrischen Passfoto Staatenliste Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa vier Wochen
Gebührenrahmen- prüfungsfrei, ohne Festsetzung einer Probezeit: 36,30 Euro
- prüfungsfrei, mit Festsetzung einer Probezeit: 37,10 Euro
- prüfungspflichtig, ohne Festsetzung einer Probezeit: 43,90 Euro
- prüfungspflichtig, mit Festsetzung einer Probezeit: 44,70 Euro
Zutreffendes kann nur individuell bei Vorlage des Führerscheins beantwortet werden.
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Wichtig:
Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der in einem EU- oder EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde, gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Umschreibung EU/EWR-Führerschein beantragen“ beschrieben sind.Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
- Der ausländische Führerschein muss durch das Landeskriminalamt auf Echtheit überprüft werden. Diese Überprüfung dauert zwei bis drei Wochen. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein abgeben.
- Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Dann können Sie den Führerschein persönlich mit Personalausweis oder Reisepass abholen oder eine andere Person bevollmächtigten (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen ).
- Ihren ausländischen Führerschein müssen Sie abgeben, wenn Sie den deutschen Kartenführerschein bekommen.
- Falls eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, informieren wir Ihre Fahrschule, sobald uns der Kartenführerschein vorliegt. Die Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den neuen Führerschein bei uns abholen.
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung