
Parkausweis für Handelsvertretungen beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität München
Handelsvertretungen, die bei Kundenbesuchen schwere Gegenstände transportieren,
können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihr Fahrzeug im eingeschränkten
Halteverbot, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten abzustellen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenIn eine Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
VoraussetzungenSie haben schwere oder sperrige Musterkoffer, Musterstücke oder ähnliches, die Sie bei Kundenbesuchen präsentieren und nicht zu Fuß transportieren können.
Benötigte UnterlagenParkausweis beantragen oder verlängern:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Gewerbeanmeldung
Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den technischen Daten des Fahrzeugs
Parkausweis umschreiben:
vollständig ausgefülltes Antragsformular
Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
bisheriger Parkausweis (im Original)
Parkausweis nach Verlust wieder beantragen:
vollständig ausgefülltes Antragsformular
Verlustanzeige (sofern erforderlich)
Hinweis:
Für eine sachgerechte Beurteilung sind Fotos von den üblicherweise mitgeführten Gegenständen hilfreich.BesonderheitenParkausweis umschreiben:
Wenn sich das Kennzeichen ändert, müssen Sie den Parkausweis umschreiben lassen oder neu beantragen. Ihren bisherigen Originalausweis müssen Sie zurückgeben.
Parkausweis verlängern:
Etwa sechs Wochen vor Ablauf Ihres Parkausweises sollten Sie den Parkausweis neu beantragen.
Parkausweis verloren:
Wenn Ihnen der Parkausweis verloren geht oder gestohlen wurde, können Sie einen neuen Parkausweis beantragen.
Wenn der Ausweis nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden war, muss eine vollständig ausgefüllte Verlusterklärung bei der für die Erteilung zuständigen Dienststelle des Kreisverwaltungsreferates abgegeben werden. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Parkausweis Handelsvertretungen Verlusterklärung -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa zwei Wochen.
Sie bekommen die Ausnahmegenehmigung per Post, nicht bei einer persönlichen Vorsprache.GebührenrahmenParkausweis beantragen oder verlängern:
Für den ersten Parkausweis:
3 Monate gültig: 89 Euro
6 Monate gültig: 148 Euro
12 Monate gültig: 265 Euro
24 Monate gültig: 530 Euro
Für jeden weiteren Parkausweis:
3 Monate gültig: 74 Euro
6 Monate gültig: 133 Euro
12 Monate gültig: 250 Euro
24 Monate gültig: 515 Euro
Parkausweis umschreiben:
10 EuroZahlungsarten- Überweisung (auf Rechnung)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenStraßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11)
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Implerstraße 13
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
- Behindertenparkplätze vorhanden
- Barrierefrei zugänglich