
Parkausweis für Soziale Dienste beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention München
Personen oder Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihr Fahrzeug im Halteverbot, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten abzustellen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenIn eine Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
VoraussetzungenDer soziale Dienst (Verein/ Verband/ Unternehmen) ist zwingend auf Fahrzeuge und kurzfristige Parkmöglichkeiten angewiesen, da fortlaufend Betreuungsaufgaben erledigt werden.
Benötigte UnterlagenParkausweis beantragen oder verlängern:
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (zum Beispiel Zulassung oder Versorgungsvertrag der Pflegekasse)
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ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
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pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Parkausweis umschreiben:
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vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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bisheriger Parkausweis (im Original)
Parkausweis nach Verlust wieder beantragen:
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vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Verlustanzeige (sofern erforderlich)
BesonderheitenParkausweis umschreiben:
Wenn sich das Kennzeichen ändert, müssen Sie den Parkausweis umschreiben lassen oder neu beantragen. Ihren bisherigen Originalausweis müssen Sie zurückgeben.Parkausweis verlängern:
Etwa sechs Wochen vor Ablauf Ihres Parkausweises sollten Sie den Parkausweis neu beantragen.Parkausweis verloren:
Wenn Ihnen der Parkausweis verloren geht oder gestohlen wurde, können Sie einen neuen Parkausweis beantragen.
Wenn der Ausweis nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden war, muss eine vollständig ausgefüllte Verlusterklärung bei der für die Erteilung zuständigen Dienststelle des Kreisverwaltungsreferates abgegeben werden. -
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Formulare & Links
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Antrag stellen -
Formulare und Downloads
Verlustanzeige Ausnahmegenehmigung -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa zwei Wochen.
Sie bekommen die Ausnahmegenehmigung per Post, nicht bei einer persönlichen Vorsprache.GebührenrahmenParkausweis beantragen oder verlängern:
12 Monate gültig: 30 Euro
24 Monate gültig: 60 Euro
Parkausweis umschreiben: 10 EuroZahlungsarten- Überweisung (auf Rechnung)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenStraßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11)
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Implerstraße 13
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Ruppertstr. 19
80466 München
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- Behindertenparkplätze vorhanden
- Barrierefrei zugänglich