Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis

Angehende Beamt*innen müssen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.

Beschreibung

Bewerber*innen im öffentlichen Dienst werden von ihren Einstellungsbehörden im Rahmen des Einstellungsverfahrens im Beamtenverhältnis aufgefordert, ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorzulegen.

Hinweise:

  • Der Untersuchungstermin muss schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.
  • Der Fragebogen (bitte unbedingt Telefon- und Handynummer angeben), die Beurteilungsgrundlage und der Untersuchungsauftrag der oder des zukünftigen Dienstherr*in müssen dem Antrag beigelegt werden.
  • Eine Terminvergabe erfolgt erst nach Vorliegen aller genannten Unterlagen und kann drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
  • Von telefonischen Anfragen zur Terminvergabe bitten wir abzusehen.

Für Lehramtsanwärter*innen gelten besondere Regeln.

Voraussetzungen

Eine Terminvergabe erfolgt nur bei Vorliegen aller Unterlagen!

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung:

  • Untersuchungsauftrag der oder des zukünftigen Dienstherr*in (ggf. mit Kostenübernahmeerklärung)
  • ausgefüllter Fragebogen
  • ausgefüllte Beurteilungsgrundlage

Zur Untersuchung:

  • Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
  • falls vorliegend, Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzt*innen, Krankenhausberichte usw.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Nach erfolgter Untersuchung ca.2 Wochen, bei schwierigen medizinischen Sachverhalten länger

Gebührenrahmen

ca. 90 bis 300 Euro (wird primär von den Dienstherr*innen übernommen oder nach Antritt der Stelle in den meisten Fällen von diesen zurück erstattet).

Rechtliche Grundlagen

Beamtengesetzgebungen

Fragen & Antworten

Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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Schwanthalerstraße 69
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Adresse

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  • Mo. 07:45 - 12:00
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  • Di. 07:45 - 12:00
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  • Mi. 07:45 - 12:00
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  • Do. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. 07:45 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

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