Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen

Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.

Beschreibung

Auf Anforderung oder Anordnung der zuständigen Steuerbehörde können Bürger*innen amtsärztliche Gutachten zu folgenden Fragestellungen beantragen:

  1. Außergewöhnliche Belastung durch:

    Kurkosten und bei Vorsorgekuren
    Anschaffung medizinischer Hilfsmittel
    psychotherapeutische Behandlungen
    Betreuung alter und hilfloser Menschen durch eine Begleitperson
    wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden

  2. Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

Hinweise:

  • Der Untersuchungstermin muss schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.
  • Der Fragebogen (bitte unbedingt Telefon- und Handynummer angeben), die Beurteilungsgrundlage, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, Unterlagen und Befunde der behandelnden Ärzt*innen müssen dem Antrag beigelegt werden.
  • Eine Bearbeitung bzw. ggf. Terminvergabe erfolgt erst nach Vorliegen aller genannten Unterlagen und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
  • Von telefonischen Anfragen zur Terminvergabe bitten wir abzusehen.

Voraussetzungen

Eine Bearbeitung ist nur bei Vorliegen aller Unterlagen möglich!

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung:

  • ausgefüllter Fragebogen
  • ausgefüllte Beurteilungsgrundlage
  • ausgefüllte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Unterlagen und Befunde der behandelnden Ärzt*innen, Krankenhausberichte etc.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei vollständigen Unterlagen und nicht notwendiger amtsärztlicher Untersuchung ca. 2-6 Wochen.
Bei erforderlicher amtsärztlicher Untersuchung verlängert sich die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen.

Gebührenrahmen

70 Euro bei Gutachten nach Aktenlage
90 Euro bei Gutachten mit amtsärztlicher Untersuchung

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Einkommenssteuergesetzgebung

Fragen & Antworten

Welche Infomationen enthält ein amtsärztliches Gutachten?

Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
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Post

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Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66809

Adresse

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Raum: 330/331

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Do. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. geschlossen
    (Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen
    (Ostern: Öffnungszeiten können abweichen)

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

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