Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Beschreibung

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze für ein Bauvorhaben den  Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:

  • Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird.
  • Eine verkehrsrechtliche Anordnung, da der Straßenverkehr beeinträchtigt werden kann.

Für beides sind wir Ihre zentrale Ansprechstelle.
 

Benötigte Unterlagen

Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax, Post oder nach telefonischer Terminvereinbarung einreichen. 

Sie benötigen für Ihren Antrag in jedem Fall folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für private oder öffentliche Baumaßnahme
  • MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
  • Verkehrszeichenplan (vierfache Ausfertigung) und gegebenenfalls Markierungsplan

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • Kleinere Baustellen sind Maßnahmen ohne Eingriff in die Fahrbahn. Der Fußgänger- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radwegs verkehrssicher geführt werden. Die Antragsbearbeitung hierfür dauert aktuell bis zu 6 Wochen.
  • Mittlere bis große Baustellen übersteigen den Umfang der kleineren Baustellen. In den Stadtbezirken 1, 2 und 3 liegt die Bearbeitung derzeit bei 8 Wochen, in den übrigen Bezirken bei 6 Wochen.

Die angegebenen Bearbeitungszeiten entsprechen dem Stand vom 21. März 2024.

Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur nachträglich den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen. Verlängern kann sich die Bearbeitungszeit hingegen, wenn

  • eine Kollision mit anderen Nutzungen vorliegt
  • die Beteiligung anderer Stellen erforderlich ist,
  • Maßnahmen eine Dauer von 3 Monaten überschreiten,
  • Aufgrabungen durchgeführt werden müssen oder
  • Parkscheinautomaten mit Stromanschluss abgebaut werden müssen (derzeit etwa plus 12 Wochen).

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsordnung
  • Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21)
  • Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
  • Sondernutzungsrichtlinien
  • Sondernutzungsgebührensatzung

Fragen & Antworten

  • Wie viel Lärm darf meine Baustelle erzeugen?
    Wer Baustellen betreibt, muss nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vermeidbare Geräusche verhindern, die Ausbreitung unvermeidbarerer Geräusche beschränken und die Nachbarschaft vor Lärmbelästigung schützen. Es gibt Richtwerte für verschiedene Gebiete sowie für Tag- und Nachtzeiten. Bitte informieren Sie sich zu den geltenden Regelungen zum Lärmschutz
  • Kann ich Werbung an meinem Bauzaun aufhängen?
    Werbung an Bauzäunen ist erlaubnisfrei zulässig, wenn sie sich allein auf das auf der Baustelle tätige Unternehmen bezieht und eine Fläche von maximal einem Quadratmeter nicht übersteigt. Weitergehende Werbemaßnahmen bedürfen einer Genehmigung für Werbeanlagen.
  • Was muss ich beachten, wenn meine Baustelle in der Fußgängerzone liegt?
    Wer Baustellen in der Fußgängerzone anfahren möchte, benötigt eine Zufahrtserlaubnis für die Fußgängerzone.
  • Wer braucht ein MVAS-Zertifikat und was ist es?
    Die im Antrag für die Arbeitsstelle genannte, verantwortliche Person vor Ort muss dies bei der Antragstellung vorweisen. Eine Kopie des Zertifikats muss dem Antrag beigelegt werden. Das MVAS-Zertifikat dient als Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1

Implerstraße 9
81371 München

Fax: +49 89 233-98939988

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Ähnliche Leistungen

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.