Schwangerschaftskonfliktberatung

Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen berät im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

Beschreibung

Der Abbruch einer Schwangerschaft setzt ein Beratungsgespräch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen voraus.

Das Gespräch ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Es wird ergebnisoffen geführt. Am Ende des Gesprächs kann eine Beratungsbescheinigung ausgehändigt werden, die für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.

Die Seite "Ungewollte Schwangerschaft" hält weitere Informationen für Sie bereit.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Kostenfreie Leistung

Rechtliche Grundlagen

§§ 218, 219 StGB

§§ 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Art. 7 BaySchwBerG

Fragen & Antworten

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Wie lange dauert das Gespräch?
Planen Sie bitte ca. 1 Stunde dafür ein.


Ist ein Beratung mit Dolmetscher*in / Gebärdendolmetscher*in möglich?

Ja



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Gesundheitsreferat
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Fax: +49 89 233-47872

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Wir beraten Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.


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