Genehmigung von Werbeanlagen

Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.

Großflächige Werbeposter an Baugerüsten sind als Werbeanlage nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformblatt
  • Lageplan im Maßstab 1:1000
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung
  • Foto des Anbringungsorts
  • Fotos
Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Untere Denkmalschutzbehörde

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Fax: +49 89 233-24443

Adresse

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Dienstag und Donnerstag
10 bis 12 Uhr
sonst nach Vereinbarung

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