Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Beschreibung

Auf Verlangen der Behörde muss bei erkrankten erwachsenen Kindern durch ein amtsärztliches Gutachten der Nachweis erbracht werden, dass durch die vorliegende Erkrankung eine Berufsausbildung nicht angetreten oder unterbrochen werden musste. Liegt der Nachweis vor, wird das Kindergeld weiter bezahlt.

Voraussetzungen

Eine Bearbeitung ist nur bei Vorliegen aller Unterlagen möglich.

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung:

  • ausgefüllter Fragebogen für das volljährige Kind
  • ausgefüllte Beurteilungsgrundlage für das volljährige Kind
  • ausgefüllte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen für das volljährige Kind und für die Antragsteller*in
  • auftraggebendes Schreiben der Familienkasse
  • alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen zur Erkrankung des volljährigen Kindes

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei vollständigen Unterlagen und nicht notwendiger amtsärztlicher Untersuchung etwa zwei bis vier Wochen.

Bei erforderlicher amtsärztlicher Untersuchung verlängert sich die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen.

Gebührenrahmen

70 bis 120 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Einkommenssteuergesetzgebung

Fragen & Antworten

Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
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Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66809

Adresse

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Raum: 330/331

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 07:45 - 12:00
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  • Do. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. geschlossen
    (Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen
    (Ostern: Öffnungszeiten können abweichen)

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

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