
Fahrzeug außer Betrieb setzen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen. Bei Vorsprache in der Zulassungsstelle, Eichstätter Straße, müssen Sie keine Wartenummer ziehen.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten- Sie können auch ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen abmelden (Eine Reservierung eines auswärtigen Kennzeichens ist nicht möglich). Dazu müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Abmeldung eines Münchner Fahrzeugs mitbringen.
- Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (das selbe Fahrzeug auf den selben Halter), als “Verbleibskennzeichen“ zu reservieren. Die Gebühr von 2,60 Euro für die Reservierung wird bei der Außerbetriebsetzung mit verrechnet.
- Das bestehende Kennzeichen kann auch für ein anderes Fahrzeug (auf den selben Halter) reserviert werden.
- Kurze Kennzeichenkombinationen (nur ein oder zwei Buchstaben und eine oder zwei Ziffern oder ein Buchstabe und drei Ziffern) können nicht reserviert werden – ausgenommen für Krafträder. Sie müssen beim Abmelden unbedingt darauf hinweisen, wenn es sich um ein Kraftrad handelt. Dann kann die kurze Kennzeichenkombination für ein anderes Kraftrad (auf den selben Halter) für maximal drei Monate reserviert werden.
VoraussetzungenSie müssen die gestempelten Kennzeichen mitbringen. Diese müssen Sie nach erfolgter Außerbetriebsetzung entwerten und vorzeigen.
Benötigte Unterlagen- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I vorzulegen.
- Kennzeichenschilder
- bei Verschrottung: Verwertungsnachweis (Den Verwertungsnachweis erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb, bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben.) Dies gilt nur bei einer Verschrottung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
-
Formulare & Links
-
Terminvereinbarung
Online Terminvereinbarung -
Im Dienstleistungsfinder
Fahrzeug online außer Betrieb setzen -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
-
-
Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen- bei Münchner und auswärtigen Kennzeichen: 7,80 Euro
- mit Verwertungsnachweis: zusätzlich 5,10 Euro (wenn Sie den Nachweis bei der Abmeldung vorlegen)
- nachträglicher Verwertungsnachweis: 10,20 Euro (wenn Sie den Nachweis erst vorlegen, nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde)
Zahlungsarten- Girocard (EC-Karte)
- Barzahlung
-
Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenWie lange kann ich das Kennzeichen meines Fahrzeuges
nach der Abmeldung reservieren, wenn ich dasselbe Fahrzeug später wieder
anmelden möchte?
Das Kennzeichen kann bei der Außerbetriebsetzung für ein Jahr reserviert werden.Rechtliche GrundlagenFahrzeugzulassungsverordnung
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Ruppertstraße 19
Eingang B
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Achtung! Ab 24.12.2019 bis 1.1.2020 geschlossen.
- Parkplätze vorhanden
- Behindertenparkplätze vorhanden
- Barrierefrei zugänglich