Parkausweis für die Altstadt

Wer in der Altstadt (innerhalb des Altstadtrings) wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.

Beschreibung

Neuantrag
Sie sind in die Altstadt (innerhalb Altstadtring) gezogen oder haben ein neues Fahrzeug bekommen? Dann können Sie einen Bewohnerparkausweis neu beantragen. Selbst wenn mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen sind, kann nur ein Parkausweis pro Bewohner*in erteilt werden. In den Ausweis können aber bis zu 3 Fahrzeuge eingetragen werden.

Verlängerung
In der Regel erhalten Sie ungefähr 6 Wochen bevor der Parkausweis abläuft ein Erinnerungsschreiben. Wenn Sie den Parkausweis zu unveränderten Bedingungen (selbes Kennzeichen und Adresse) haben möchten, brauchen in diesem Fall keinen neuen Antrag zu stellen. Sie müssen nur die Gebühr überweisen, die im Erinnerungsschreiben angegeben ist. Falls Sie kein Erinnerungsschreiben erhalten haben, bitten wir Sie rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.

Die Online-Beantragung ist der schnellste und unkomplizierteste Weg, einen Parkausweis zu erhalten. Wenn Sie dennoch bei uns persönlich vorsprechen möchten, benötigen Sie einen Termin. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Wohnsitz innerhalb des Altstadtrings gemeldet und haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird.
  • Sie besitzen keine private Abstellmöglichkeit für ein Fahrzeug.
  • Anhänger und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
  • Ausländische Kennzeichen werden in der Regel nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in der Regel in Deutschland zugelassen sein.

Benötigte Unterlagen

Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.

  • Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
  • Wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie Ihren Antrag vor 11 Uhr online einreichen, können wir diesen noch am selben Tag bearbeiten. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen sofort nach der Bearbeitung eine schriftliche Antragsbestätigung per E-Mail. Wenn Sie diese gut lesbar im Fahrzeug auslegen, wird sie von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert.

Gebührenrahmen

6 Monate gültig: 56 Euro
12 Monate gültig: 102 Euro
24 Monate gültig 204 Euro

Bei Eintragung eines festen Kennzeichens für rein batterieelektrische Fahrzeuge (Gebührenreduzierung):

12 Monate gültig: 30 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§ 46 Absatz 1)

Fragen & Antworten

Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen.

Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis?Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis. Bitte nutzen Sie unseren Online-Antrag.

Solange Ihr Auto (das im Bewohnerparkausweis eingetragen ist) in der Werkstatt ist, können für das Werkstattfahrzeug einen befristeten Parkausweis beantragen (Gebühr 10 Euro). Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Werkstatt und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das Fahrzeug vorlegen.

Bei Firmenfahrzeugen müssen Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug privat zu nutzen und dass Sie die Nutzung als geldwerten Vorteil mittels der 1% Regelung versteuern.

Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug haben, aber regelmäßig ein Fahrzeug anmieten (Beispielsweise bei Sixt, Europcar oder Hertz) können Sie unter gewissen Bedingungen einen Parkausweis mit dem Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen (Mietverträge des vergangenen Jahres), dass Sie häufig Fahrzeuge anmieten.

Sie können entweder einen Parkausweis für den Haupt- oder für den Nebenwohnsitz beantragen. Die Ausstellung eines Parkausweises für beide Wohnsitze ist nicht möglich.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
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Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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