Verlust oder Diebstahl Personalausweis

Wenn Ihnen der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.

Beschreibung

Vorläufiger Personalausweis für dringende Fälle:
In sehr dringenden Fällen können Sie einen vorläufigen Ausweis beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie für diesen ein zusätzliches biometrisches Passfoto mit.

  • Wenn Sie in München Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie den Verlust/ Diebstahl Ihres Personalausweises beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie online erledigen, schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros benötigen Sie einen Termin. Wir empfehlen eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei.
  • Alle deutschen Staatsangehörigen sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Deshalb müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass haben. Dazu müssen Sie persönlich vorbeikommen und eine Erklärung über den Verlust/ Diebstahl unterschreiben oder die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
  • Wenn Sie als Ausweisdokument noch einen Reisepass haben, können Sie mit den neuen Antrag noch etwas warten. Vielleicht taucht der verlorene Ausweis wieder auf oder wird bei der Polizei abgegeben.

Wenn Ihnen der neue elektronische Ausweis im Scheckkartenformat verloren geht oder gestohlen wurde, beachten Sie bitte zusätzlich:

  • Falls die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingeschaltet ist, müssen Sie diese sofort über den Sperrnotruf sperren lassen (Telefonnummer  +49 116 116 – aus dem Inland kostenfrei– und +49 (0)30 40 50 40 50). Nur wenn der elektronische Identitätsnachweis (eID) gesperrt ist, lässt sich eine missbräuchliche Verwendung verhindern.
  • Bitte informieren Sie das Bürgerbüro so schnell wie möglich. Wir können ebenfalls die Sperrung veranlassen.
  • Falls Sie die elektronische Unterschriftsfunktion aktiviert haben, müssen Sie zusätzlich die elektronische Signatur (QES) sperren lassen. Dazu müssen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Vorläufiger Personalausweis für dringende Fälle:

  • In sehr dringenden Fällen können Sie einen vorläufigen Ausweis beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie für diesen ein zusätzliches biometrisches Passfoto mit.


Für den Besuch in unseren Bürgerbüros brauchen Sie einen Termin.

Benötigte Unterlagen

  • Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei (soweit vorhanden)
  • Ausweisdokument (Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis – soweit vorhanden)
Für die Neuausstellung eines Personalausweises zusätzlich:
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)

Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • Die Verlust-/ Diebstahlsanzeige wird vor Ort direkt aufgenommen.

    Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt die Bearbeitungszeit:

  • vier bis fünf Wochen
  • der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt

Gebührenrahmen

Die Abgabe einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige ist gebührenfrei.

Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen folgende Gebühren an:

  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Über 24 Jahren: 37 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro

Fragen & Antworten

Wenn der verlorene oder gestohlene Ausweis wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro, um Probleme bei Auslandsreisen zu vermeiden. Sie können dies online erledigen, schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Der Grund: Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben. Das Bürgerbüro muss die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald der Ausweis wieder gefunden wurde. Erfolgt dies nicht, kann der Ausweis nicht weiter verwendet werden und es kommt zu Problemen bei Grenzkontrollen.Es kann nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den Sachfahndungsdateien gerechnet werden. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung des Personalausweises sinnvoll.Wenn in Ihrem Personalausweis vor dem Verlust oder Diebstahl die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren.

Ähnliche Leistungen

Einschalten eID-Funktion oder Änderung der PIN

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren oder die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte neu setzen.

Personalausweis

Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.