Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Beschreibung

Im Baugenehmigungs- und im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen die Bauzeichnungen und der Lageplan den Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke zur Zustimmung vorgelegt werden. Ob die Zustimmung erteilt wurde, ist im Bauantrag anzugeben.
Hat ein Nachbar nicht zugestimmt, wird eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt.

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

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80331 München

Adresse

Blumenstraße 19
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Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
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Freitag
9 bis 12 Uhr

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