Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.

Der Antrag auf Gurt- oder Helmbefreiung muss ausschließlich schriftlich gestellt werden. Die erforderlichen Vordrucke finden Sie unter „Formulare & Links".

Voraussetzungen

  • Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
  • Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie den Antrag per Post schicken:

  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Antrag (siehe unter "Formulare & Links", Anlage 1 und 2)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht  erforderlich ist (mit Angabe der genauen Dauer, siehe unter "Formulare & Links)

Hinweis: Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen auf dem Merkblatt!

Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an folgende Anschrift: Kfz-Zulassungsbehörde, HA II/422, Zimmer 245, Eichstätter Str. 2, 80686 München.
Sie erhalten im Anschluss einen Ausweis oder eine schriftliche Bestätigung von der Kfz-Zulassungsbehörde, die bei alles Fahrten mitgeführt werden muss.

 

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

In der Regel ein bis zwei Wochen.

Gebührenrahmen

35,30 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung (§ 21a in Verbindung mit § 46 Nr. 93 bis Nr. 96)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

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