
Erwerbsminderungsrenten: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention München
Wer in München wohnt oder arbeitet, der kann im KVR-Versicherungsamt seine Erwerbsminderungsrente beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenErwerbsminderungsrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherte bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen besondere versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Atteste und Gutachten (falls vorhanden)
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Schwerbehindertenausweis und –bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder-zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweis über Betriebsrenten
- Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen.
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.
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Formulare & Links
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Im Internet
Versicherungsamt
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenGebührenfrei
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Allgemeine Informationen
- Wollen Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch wird eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Erwerbsminderungsrenten:- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- Rente wegen Berufsunfähigkeit
Fragen & AntwortenKommt die Rente automatisch?
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Versicherungsamt,
Antragstellung
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Versicherungsamt,
Antragstellung
Ruppertstr. 19
80466 München
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